Almfluss Grünau - Beschreibung:
Schönes, abwechslungsreiches Angelrevier am Voralpenfluss Alm mit zahlreichen Wehren und Schotterbänken
Das Revier beginnt bei der Wehrkrone Kirchmühlerwehr in Grünau im Almtal auf 511 m Seehöhe und endet bei der Wehrkrone Strasserwehr unterhalb von Scharnstein (462 m).
Das Revier wird vom Fischereiverein Almtal bewirtschaftet.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Alm Grünau - Scharnstein
Tageskarte: € 66,--
Ausgabestellen:
Fischereiverein Almtal - 4644 Scharnstein, Almseestraße 36, Tel.: 0664/91 64 981
Tourismusverband Almtal-Salzkammergut - 4645 Grünau im Almtal, Im Dorf 17, Tel.: 07616/82 68
Höller Jagd & Fischerei - 4810 Gmunden, Kammergasse 6, Tel.: 07612/64222
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 17.06.2026 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Lizenzpreise: (2026)
Tageslizenz für den Almfluss FVA 66,--
Jahreskarten werden durch Vorstandsbeschluss in limitierter Anzahl ausgegeben
Bestimmungen (Auszug)
Die Fischereigrenzen im Almfluss sind aus dem Streckenplan auf der Tageslizenz zu entnehmen.
Innerhalb der angegebenen Grenzen ist die Befischung des Almflusses gestattet.
Hingegen ist die Befischung der Mühlbäche und der natürlichen Nebenbäche verboten!
Der Fischfang darf nur mit der künstlichen Fliege mit Schonhaken, bzw. mit angedrücktem Widerhaken erfolgen (Hakenlänge maximal 25 mm).
Ab dem 16. September darf nur mehr die Trockenfliege verwendet werden.
Das Mindestmaß zur Entnahme von Bachforellen, Regenbogenforellen und Saiblingen beträgt 30 cm, die Entnahme von Äschen ist streng verboten!
Als Beute dürfen höchstens zwei Fische, davon nur eine Bachforelle mitgenommen werden.
Nach dem Behalt des zweiten Fisches ist der Angeltag zu Ende.
Als Köder darf nur eine künstliche Fliege am Einzelhaken verwendet werden.
Die Verwendung von Jighaken ist generell verboten.
Ebenso ist die Montage von Glaskugeln, Schwimmern, Tirolerhölzel ,.. nicht erlaubt.
Das Fischen mit Spinnstange und künstlicher Fliege als Köder gilt nicht als Fliegenfischen!
Am Köder oder Vorfach darf keine zusätzliche Bleibeschwerung angebracht werden.