Hier findest du Informationen über das Fischen in Oberösterreich, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn du in Oberösterreich fischen bzw. angeln möchtest. Zusätzlich findest du auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen in Oberösterreich".
Zurzeit sind folgende Fischarten in Oberösterreich durch Schonzeit geschont: Laube, Schleie, Seelaube, Wels.
Ganzjährig geschont sind in in Oberösterreich folgende Fischarten: Bachneunauge, Bitterling, Donaukaulbarsch, Frauennerfling, Goldsteinbeißer, Karausche, Kesslergründling, Moderlieschen, Nerfling, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Semling, Sichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Weißflossengründling, Zobel, Zope.
In Oberösterreich sind Schonzeiten und Mindestmaße von 60 Fischarten geregelt, davon sind 24 Fischarten ganzjährig geschützt.
Detaillierte Informationen und Mindestmaße für Fische in Oberösterreich findet man in unserer Schonzeiten-Tabelle:
Zur Ausübung des Fischfangs in Oberösterreich benötigt man eine gültige Fischerkarte mit Lichtbild oder eine Fischergastkarte in Verbindung mit einem gültigen amtlichen Lichtbildausweis und eine schriftliche Bewilligung (Lizenz) des Bewirtschafters des Fischwassers. Inhaber einer Fischerkarte oder Fischergastkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!
Fischerkarten werden bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Oberösterreichischen Landesfischereiverband ausgestellt und gelten auf unbeschränkte Dauer. Voraussetzungen: Vollendung des 12. Lebensjahres, Nachweis der fischereilichen Eignung und keine Verweigerungsgründe. Personen, die die erstmalige Ausstellung beantragen, müssen rechtliche, theoretische und praktische Kenntnisse nachweisen. Die Eignung gilt auch durch einschlägige Berufsausbildung oder Nachweis der Eignung in einem anderen Bundesland als erfüllt.
Das Lizenzbuch wird abgeschafft und ein Zahlscheinsystem eingeführt. Personen, die ab 2018 einen Fischerkurs besuchen, müssen keine Anmeldung zur Jahresfischerkarte durchführen. Alle anderen registrieren sich beim Landesfischereiverband und erhalten im Herbst 2018 Informationen und Zahlschein für die Jahreskartenabgabe 2019.
Fischergastkarten werden vom Bewirtschafter auf Antrag ausgestellt. Der Fischereiausübungsberechtigte trägt die Daten des Fischergastes ein und dieser unterschreibt vor Ausübung des Fischfangs. Mindestens 12 Jahre alt; maximal zwei Gastkarten pro Jahr; Gültigkeit drei Wochen.
Kinder unter 12 Jahren dürfen unter Aufsicht einer volljährigen Aufsichtsperson, die über gültige Fischerkarte und Lizenz verfügt, fischen. Die Aufsichtsperson ist für die Einhaltung der fischereirechtlichen Vorschriften verantwortlich.
Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Bewirtschafter) in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Bitte beachte neben den gesetzlichen Bestimmungen in Oberösterreich auch stets die Bestimmungen in deiner Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.
Hier findest du den Link zum Oö. Landesfischereiverband. Der Verband ist zuständig für die Ausgabe von Fischerkarten in Oberösterreich und bietet umfassende Informationen zum Thema Fischen. Adresse: 4020 Linz, Stelzhamerstraße 2, Tel.: 0732/650 507 - 0
Hier findest du den Link zum Oö. Fischereigesetz 2020.
Hier findest du den Link zur Oö. Fischereiverordnung, welche die Schonzeiten und Mindestfangmaße in Oberösterreich enthält.
Hier findest du den Link zum Hydrographischen Dienst Oberösterreich. Diese Seiten sind nützlich für Angler, da Wasserstände und Wassertemperatur der wichtigsten Gewässer in Oberösterreich angezeigt werden.