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Fischen im Burgenland

Fischen im Burgenland

Hier findest du Informationen über das Fischen im Burgenland, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn du im Burgenland fischen bzw. angeln möchtest. Zusätzlich findest du auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen im Burgenland".


Schonzeiten und Mindestmaße Burgenland

Zurzeit sind folgende Fischarten im Burgenland durch Schonzeit geschont: Barbe, Huchen, Karpfen, Laube, Nerfling, Rußnase, Schleie, Weißflossengründling, Wels, Wildkarpfen, Zingel.

Ganzjährig geschont sind in im Burgenland folgende Fischarten: Bachneunauge, Bitterling, Donaukaulbarsch, Frauennerfling, Goldsteinbeißer, Hundsfisch, Kesslergründling, Moderlieschen, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Semling, Sichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Zobel, Zope.

Im Burgenland sind Schonzeiten und Mindestmaße von 59 Fischarten geregelt, davon sind 22 Fischarten ganzjährig geschützt.
Detaillierte Informationen und Mindestmaße für Fische in Burgenland findet man in unserer Schonzeiten-Tabelle:


FISCHERKARTEN UND FISCHERGASTKARTEN

Zur Ausübung des Fischfangs im Burgenland benötigt man eine gültige Jahresfischereikarte oder eine gültige Fischereigastkarte und eine Lizenz für das jeweilige Revier.
Seit Anfang 2022 hat Burgenland ein neues Fischereigesetz (Bgld. FischG 2022). Das alte Gesetz stammte aus 1949 und wurde nun zeitgemäß geändert.

Die Fischereikarte wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt, gilt für das gesamte Burgenland, ist mit Foto versehen und nicht übertragbar. Ab 2022 muss ein Lichtbild und der Nachweis der fischereilichen Eignung beigefügt werden. Die Jahresfischereikarte behält ihre Gültigkeit bei jährlicher Zahlung bis 1. März.

Die Fischereigastkarte kann nur an Personen ausgegeben werden, die eine gültige Fischereikarte eines anderen Bundeslandes oder gleichwertige EU-Berechtigung besitzen. Die Gültigkeit beträgt 2 Monate, Höhe der Abgabe 15 Euro.

Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren erhalten in Burgenland keine Fischereikarte.

Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Bitte beachte neben den gesetzlichen Bestimmungen im Burgenland auch stets die Bestimmungen in deiner Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.

Fischen im Burgenland

Angeln im Burgenland - Links

Hier findest du den Link zum Burgenländisches Fischereigesetz 2022. Das alte Gesetz aus 1949 ist größtenteils Ende 2021 außer Kraft getreten.

Hier findest du die Bgld. Fischereiwesenverordnung 2022, die Schonzeiten und Mindestmaße in Burgenland enthält.

Hier findest du den Link zum Wasserportal Burgenland, mit Wasserständen, Durchflussmengen und Wassertemperaturen.

Hier findest du den Link zum Landesfischereiverband Burgenland.

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