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Fischen in Wien

Fischen in Wien

Hier findest du Informationen über das Fischen in Wien, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn du in Wien fischen bzw. angeln möchtest. Zusätzlich findest du auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen in Wien".


Schonzeiten und Mindestmaße Wien

Zurzeit sind folgende Fischarten in Wien durch Schonzeit geschont: Barbe, Laube, Nerfling, Rußnase, Schleie, Stichling, Weißflossengründling, Wels, Wildkarpfen.

Ganzjährig geschont sind in in Wien folgende Fischarten: Bachneunauge, Bitterling, Donaukaulbarsch, Frauennerfling, Goldsteinbeißer, Huchen, Hundsfisch, Kesslergründling, Koppe, Moderlieschen, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Semling, Sichling, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Zingel, Zope.

In Wien sind Schonzeiten und Mindestmaße von 58 Fischarten geregelt, davon sind 24 Fischarten ganzjährig geschützt.
Detaillierte Informationen und Mindestmaße für Fische in Wien findet man in unserer Schonzeiten-Tabelle:


FISCHERKARTEN UND FISCHERGASTKARTEN

Wenn man in Wien fischen möchte, benötigt man eine gültige Fischerkarte oder eine gültige Fischergastkarte und eine schriftliche Bewilligung des Fischereiausübungsberechtigten (Lizenz) für das jeweilige Revier. Inhaber einer Fischerkarte oder einer Fischergastkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!

Fischerkarten für Wien werden bei Erfüllung der Voraussetzungen vom Wiener Fischereiausschuss an Personen ab 14 Jahren ausgestellt. Es darf kein Verweigerungsgrund (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen bestimmter Taten) vorliegen und der Nachweis der fischereifachlichen Eignung (Fischereiprüfung oder gleichwertige Berechtigung) ist zu erbringen. Fischerkarten werden für das laufende Kalenderjahr oder für drei aufeinanderfolgende Kalenderjahre ausgestellt und sind nicht übertragbar.

Fischergastkarten können in Wien von den Fischereiausübungsberechtigten ausgegeben werden. Sie dürfen an Personen ab 14 Jahren ausgefolgt werden, wenn keine Verweigerungsgründe bekannt sind. Fischergastkarten gelten für drei Wochen ab Ausfolgung und nur für die darauf bezeichneten Fischwässer.

Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren dürfen in Wien unter Aufsicht einer volljährigen Person, die über eine gültige Fischerkarte und Lizenz verfügt, fischen. Kinder können ohne eigene Fischerkarte oder Fischergastkarte fischen, ihre Berechtigung muss jedoch in der Lizenz der Aufsichtsperson vermerkt werden.

Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Bitte beachte neben den gesetzlichen Bestimmungen in Wien auch stets die Bestimmungen in deiner Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.

Fischen in Wien

Angeln in Wien - Links

Hier findest du den Link zum Wiener Fischereiausschuss. Der Wiener Fischereiausschuss ist zuständig für die Ausstellung der Wiener Fischerkarte und bietet Informationen zum Fischen in Wien. Adresse: Wiener Fischereiausschuss, 1200 Wien, Dresdner Straße 73, Tel.: 01/4000 - 96839.

Hier findest du den Link zum Wiener Fischereigesetz.

Hier findest du den Link zur Verordnung betreffend Schonzeiten und Mindestmaße in Wien, welche die Schonzeiten und Brittelmaße in Wien enthält.

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