Zurzeit sind folgende Fischarten in Niederösterreich geschont: Bachneunauge, Bitterling, Donaukaulbarsch, Frauennerfling, Goldsteinbeißer, Hundsfisch, Kesslergründling, Moderlieschen, Perlfisch, Schlammpeitzger, Schneider, Schrätzer, Semling, Sichling, Steinbeißer, Steingreßling, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Zope.
Schonzeiten und Mindestmaße NiederösterreichZur Ausübung des Fischfangs in Niederösterreich benötigt man eine gültige Fischerkarte oder eine gültige Fischergastkarte, einen amtlichen Lichtbildausweis und eine Lizenz für das jeweilige Revier. Inhaber einer Fischerkarte oder einer Fischergastkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!
Fischerkarten des Landes Niederösterreich werden bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag vom Niederösterreichischen Landesfischereiverband ausgestellt. Der Antragsteller muss dabei nachweisen, dass er die für die Ausübung des Fischfangs erforderlichen rechtlichen, theoretischen und praktischen Kenntnisse besitzt. In der Regel erfolgt der Nachweis mittels Bescheinigung des Niederösterreichischen Landesfischereiverbandes über den erfolgreichen Besuch eines Fischerkurses. Der Nachweis kann jedoch auch durch erfolgreichen Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder Absolvierung einer gleichwertigen Ausbildung in einem anderen Bundesland erbracht werden.
Fischergastkarten werden auf Antrag durch die Fischereirevierverbände an Fischereiausübungsberechtigte ausgestellt. Diese geben sie an die Fischergäste aus. Der Fischergast muss dem Fischereiausübungsberechtigten gegenüber glaubhaft machen, dass er fischereifachlich geeignet ist, und die Fischergastkarte vor Ausübung der Fischerei eigenhändig unterschreiben. Die Fischergastkarte gilt für das gesamte Gebiet des Landes Niederösterreich und ist nicht übertragbar. Mit der Fischergastkarte ist das Fischen pro Kalenderjahr nur für einen Zeitraum von 30 Tagen ab dem Tag der Ausfolgung zulässig.
Kinder zwischen 7 und 14 Jahren benötigen zum Fischen in Niederösterreich eine Lizenz und dürfen nur unter Aufsicht und Anwesenheit einer volljährigen Person fischen, die gültige Fischereidokumente mit sich führt.
Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer in Form von Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten. Bitte beachten Sie neben den gesetzlichen Bestimmungen in Niederösterreich auch stets die Bestimmungen in Ihrer Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.