Hier findest du Informationen über das Fischen in der Steiermark, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn du in der Steiermark fischen bzw. angeln möchtest. Zusätzlich findest du auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen in der Steiermark".
Zurzeit sind folgende Fischarten in der Steiermark durch Schonzeit geschont: Äsche, Bachneunauge, Barbe, Elritze, Flussbarsch, Gründling, Güster, Huchen, Karausche, Karpfen, Laube, Nerfling, Rapfen, Rotfeder, Rußnase, Schleie, Schneider, Sichling, Sterlet, Ukrainisches Bachneunauge, Wels, Zingel, Zobel, Zope.
Ganzjährig geschont sind in in der Steiermark folgende Fischarten: Bitterling, Frauennerfling, Goldsteinbeißer, Moderlieschen, Schlammpeitzger, Schrätzer, Seelaube, Semling, Streber.
In der Steiermark sind Schonzeiten und Mindestmaße von 51 Fischarten geregelt, davon sind 9 Fischarten ganzjährig geschützt.
Detaillierte Informationen und Mindestmaße für Fische in Steiermark findet man in unserer Schonzeiten-Tabelle:
Die öffentliche Berechtigung zur Ausübung des Fischfangs in Steiermark ist an den Besitz einer Fischerkarte oder Fischergastkarte gebunden. Minderjährige bis zum vollendeten 14. Lebensjahr und Bewerber um die Zulassung zur Fischerprüfung dürfen den Fischfang ohne Fischerkarte, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers, ausüben. Inhaber einer Fischerkarte oder einer Fischergastkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Erlaubnisschein (Lizenz) zu fischen!
Für die Ausstellung der Fischerkarte in Steiermark ist die Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller keinen Hauptwohnsitz in Steiermark, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, bei welcher er um die Ausstellung ansucht. Der erstmaligen Ausstellung einer Fischerkarte hat eine erfolgreich abgelegte schriftliche Prüfung voranzugehen. Der Nachweis einer anderen gesetzlich gleichwertigen fachlichen Eignung befreit von der Prüfungsverpflichtung. Die Fischerkarte wird auf den Namen des Inhabers ausgestellt und gilt für das ganze Bundesland.
Fischergastkarten des Bundeslandes Steiermark können vom Fischereiberechtigten bei der Bezirksverwaltungsbehörde beantragt werden und an Fischergäste weitergegeben werden. Vor Ausstellung ist der Name, Hauptwohnsitz, Ausfolgungsdatum und Fischwasser des Gastes einzutragen. Die Fischergastkarte ist während ihrer Gültigkeit (4 Wochen) auch für andere Fischwässer eines Verwaltungsbezirks gültig.
Kinder bis 14 Jahren dürfen in Steiermark den Fischfang ohne Fischerkarte ausüben, jedoch nur in Begleitung und unter Aufsicht eines berechtigten Fischers.
Unter Lizenz (Erlaubnisschein) versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Bitte beachte neben den gesetzlichen Bestimmungen in der Steiermark auch stets die Bestimmungen in deiner Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Mindestmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.
Hier findest du den Link zum Landesfischereiverband Steiermark. Der Verband ist Dachverband der Fischereiberechtigten, Teichwirte und Fischzüchter in Steiermark und bietet Infos zum Fischen. Adresse: Landesfischereiverband Steiermark, 8010 Graz, Hamerlinggasse 3, Tel.: 0316/8050 - 1219
Hier findest du den Link zum Steiermärkischen Fischereigesetz.
Hier findest du den Link zur Stmk. Fischereiverordnung, welche Schonzeiten und Mindestfanglängen in Steiermark regelt.
Hier findest du den Link zum Hydrografischen Dienst Steiermark, mit Wasserständen und Durchflussmengen der wichtigsten Gewässer in Steiermark.