Hier findest du Informationen über das Fischen in Tirol, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn du in Tirol fischen bzw. angeln möchtest. Zusätzlich findest du auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen in Tirol".
Zurzeit sind folgende Fischarten in Tirol durch Schonzeit geschont: Barbe, Elritze, Laube, Schleie, Wels.
Ganzjährig geschont sind in in Tirol folgende Fischarten: Bachschmerle, Frauennerfling, Gründling, Hasel, Koppe, Nerfling, Rapfen, Steinbeißer, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge.
In Tirol sind Schonzeiten und Mindestmaße von 38 Fischarten geregelt, davon sind 11 Fischarten ganzjährig geschützt.
Detaillierte Informationen und Mindestmaße für Fische in Tirol findet man in unserer Schonzeiten-Tabelle:
Grundsätzlich benötigt man eine gültige Tiroler Fischerkarte (Scheckkarte mit Lichtbild und QR-Code) oder eine Gastfischerkarte, um in Tirol angeln zu dürfen.
Ausgenommen davon sind lediglich Angelteiche.
2021 wurde das Tiroler Fischereigesetz geändert.
Seit Jahresbeginn 2021 kann die Tiroler Fischerkarte bei den Behörden beantragt werden.
Die Tiroler Fischerkarte ist eine Scheckkarte mit Lichtbild und QR-Code und dient als Nachweis über die fischereifachliche Eignung und die notwendige Mitgliedschaft im Tiroler Fischereiverband.
Die Fischerkarte ist für ganz Tirol gültig und ist bei der Fischerei bzw. dem Fischfang immer mitzuführen.
Die Erstausstellung erfolgt durch die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, also Bezirkshauptmannschaft oder Stadtmagistrat Innsbruck.
Wenn man keinen Hauptwohnsitz in Tirol hat, ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel man überwiegend die Fischerei bzw. den Fischfang ausüben möchte.
Die Fischerkarte gilt immer für ein Kalenderjahr und ist in ganz Tirol gültig.
Die Kosten für die Erstausstellung belaufen sich auf ca. 100,- Euro inklusive Landesabgabe für die Ausstellung und der TFV-Jahresmitgliedsbeitrag.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt für 2021 50,-.
Für Jugendliche bis zum 17. Lebensjahr beträgt der Mitgliedsbeitrag 10,-
Wichtig:
Wird der Mitgliedsbeitrag nicht bis zum 30. April eines jeden Jahres auf das Konto des Tiroler Fischereiverbandes einbezahlt, ist eine Verlängerung der Tiroler Fischerkarte nicht mehr möglich.
In diesem Fall muss man bei der Bezirksverwaltungsbehörde eine neue Tiroler Fischerkarte beantragen, was wiederum mit zusätzlichen Kosten verbunden ist!
Um eine Tiroler Fischerkarte zu erhalten benötigt man seit 2021 eine Fischerprüfung oder die Voraussetzungen der Übergangsbestimmungen.
Grundsätzlich muss man eine fischereifachliche Eignung nachweisen können und das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Fischereiliche Ausbildungen anderer Bundesländer und Staaten werden grundsätzlich anerkannt.
Eine Übergangsfrist für bereits aktive Fischer gibt es bis zum 31.12.2023, wenn man:
- eine Tiroler Unterweisung besitzt.
- eine Namenskarte für das Jahr 2016, 2017, 2018, 2019, oder 2020 besessen hat.
- eine Tiroler Aufsichtsfischerprüfung absolviert hat
oder aufgrund einer Fischereikarte nachweisen kann, dass man zwischen 1988 und 1992 den Fischfang wiederholt in Tiroler Fischereirevieren ausgeübt hat.
Urlaubsgästen, die ausschließlich Tageslizenzen lösen wollen und keine gültige Tiroler Fischerkarte besitzen, benötigen eine Gastfischerkarte.
Die Gastfischerkarte gilt für jeweils 14 Tage und ist für ganz Tirol gültig.
Gastfischerkarten dürfen nur an Fischer ausgegeben werden, die das 14. Lebensjahr vollendet haben und der Ausgabestelle glaubhaft machen können, dass sie über eine fischereifachliche Ausbildung verfügen.
Der Preis für die Gastfischerkarte (Stand 2021) beträgt 25,-.
Gastfischerkarten werden vom Bewirtschafter bzw. Ausgabestellen von Tageslizenzen ausgestellt.
Neben der Gastfischerkarte und der Tageslizenz ist ein amtlicher Lichtbildausweis mitzuführen.
In Tirol dürfen Kinder bis zu 14 Jahren unter Aufsicht einer Aufsichtsperson, welche alle fischereilichen Voraussetzungen erfüllt, ohne Fischereikarte mitfischen, sofern der Bewirtschafter dem zustimmt.
Unter Lizenz (Fischereikarte) versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Fischereikarten gibt es je nach Gewässer in Form von Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten. An Angelteichen werden Erlaubnisscheine ausgegeben. Bitte beachte neben den gesetzlichen Bestimmungen in Tirol auch stets die Bestimmungen in deiner Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.
Hier findest du den Link zum
Tiroler Fischereiverband.
Der Tiroler Fischereiverband (TFV) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts und stellt die gesetzliche Interessenvertretung der Fischerei in Tirol dar und bietet auf seiner Webseite Informationen zum Thema "Fischerei in Tirol".
Adresse: Tiroler Fischereiverband, 6020 Innsbruck, Ing. Etzel Straße 63-65, 6020 Innsbruck, Tel.: 0512/58 24 58.
Hier findest du den Link zum Tiroler Fischereigesetz.
Hier findest du den Link zur Tiroler Fischereiverordnung, der Verordnung der Landesregierung vom 19. Jänner 2021, mit der nähere Regelungen zur Fischerei in Tirol getroffen werden.
Hier findest du den Link zu den aktuellen Wasserstandsnachrichten Tirol. Diese können für Angler von Nutzen sein, da sie hier unter anderem Wasserstand, Durchfluss und Wassertemperatur der wichtigsten Gewässer in Tirol finden.