Zurzeit sind folgende Fischarten in Salzburg geschont: Bachforelle, Bachschmerle, Bitterling, Frauennerfling, Güster, Hasel, Hausen, Karausche, Nase, Nerfling, Perlfisch, Rapfen, Schlammpeitzger, Schneider, Seeforelle, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Zingel, Zobel.
Schonzeiten und Mindestmaße SalzburgZur Ausübung des Fischfangs in Salzburg benötigt man eine gültige Jahresfischerkarte oder eine Gastfischerkarte und eine schriftliche Bewilligung (Lizenz) des Bewirtschafters des betreffenden Fischwassers. Inhaber einer Jahresfischerkarte oder einer Gastfischerkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!
Jahresfischerkarten des Landes Salzburg werden bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag vom Landesfischereiverband Salzburg ausgestellt. Bei erstmaliger Beantragung einer Jahresfischerkarte muss der Antragsteller den Nachweis der fischereifachlichen Eignung erbringen, z.B. durch die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung. Solche Prüfungen werden regelmäßig vom Landesfischereiverband Salzburg abgehalten und können ab dem 11. Geburtstag abgelegt werden. Der Nachweis der fischereifachlichen Eignung gilt unter anderem auch dann als erbracht, wenn der Antragsteller bereits eine gleichwertige Eignungsprüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat. Jahresfischerkarten gelten für ein Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausstellung.
Gastfischerkarten gibt es in Salzburg für die Dauer von einem Tag (24 Stunden ab Geltungsbeginn), einer Woche oder zwei Wochen. Gastfischerkarten für Angelteiche können ausschließlich für 24 Stunden erworben werden. Beide Arten von Gastfischerkarten werden vom Bewirtschafter oder von ermächtigten Ausgabestellen ausgegeben.
Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen in Salzburg mitfischen, wenn die volljährige Begleitperson im Besitz einer gültigen Fischerkarte ist und der Bewirtschafter es erlaubt. Die Jahresfischerkarte kann in Salzburg ab 12 Jahren erworben werden, die Prüfung kann bereits mit 11 Jahren abgelegt werden.
Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Bewirtschafter) in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer in Form von Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten. Bitte beachten Sie neben den gesetzlichen Bestimmungen in Salzburg auch stets die Bestimmungen in Ihrer Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.