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Fischen in Kärnten

Fischen in Kärnten Hier finden Sie Informationen über das Fischen in Kärnten, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn Sie in Kärnten fischen bzw. angeln möchten.
Zusätzlich finden Sie auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen in Kärnten".

Fische

Schonzeiten und Mindestmaße Kärnten

Zurzeit sind folgende Fischarten in Kärnten geschont: Aalrutte, Bachforelle, Bachsaibling, Bachschmerle, Bitterling, Elritze, Frauennerfling, Gründling, Hasel, Karausche, Kesslergründling, Koppe, Nase, Renke, Rußnase, Schneider, Seeforelle, Seelaube, Seesaibling, Semling, Steinbeißer, Steingreßling, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Weißflossengründling, Zingel.

Schonzeiten und Mindestmaße Kärnten
In Kärnten sind Schonzeiten und Mindestmaße von 40 Fischarten geregelt, davon sind 21 Fischarten ganzjährig geschützt.


FISCHERKARTEN UND FISCHERGASTKARTEN

Zur Ausübung des Fischfangs in Kärnten benötigt man eine gültige Jahresfischerkarte oder eine gültige Fischergastkarte sowie einen vom Fischereiausübungsberechtigten ausgestellten Erlaubnisschein (Lizenz) für die Ausübung des Fischfanges. Inhaber einer Jahresfischerkarte oder einer Fischergastkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!

Jahresfischerkarten werden in Kärnten bei Erfüllung der Voraussetzungen auf Antrag von den Bezirksverwaltungsbehörden ausgestellt. Zur Ausstellung der Jahresfischerkarte ist jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, in deren Sprengel der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Hat der Antragsteller im Land Kärnten keinen Hauptwohnsitz, ist zur Ausstellung der Jahresfischerkarte jene Bezirksverwaltungsbehörde zuständig, bei der der Antrag gestellt wird. Jahresfischerkarten sind mit einem Lichtbild versehen.
Bei erstmaliger Beantragung einer Jahresfischerkarte muss der Antragsteller den Nachweis erbringen, dass er über die zur Ausübung des Fischfangs erforderlichen praktischen, theoretischen und rechtlichen Kenntnisse verfügt. Als Nachweis gilt z.B. eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme an einer mindestens achtstündigen Unterweisung, die die erforderlichen Kenntnisse zur Ausübung des Fischfangs nachweist. Solche Unterweisungen werden regelmäßig vom Landesfischereiverband Kärnten sowie der Kärntner Landesfischereivereinigung veranstaltet.

Fischergastkarten des Landes Kärnten dürfen von dem Fischereiausübungsberechtigten an Fischergäste weitergegeben werden, wenn keine gesetzlichen Verweigerungsgründe vorliegen. Fischergastkarten gelten für das gesamte Landesgebiet, entweder für die Dauer einer Woche oder für die Dauer von vier Wochen, gerechnet vom Tag der Weitergabe an den Fischergast.

Kinder zwischen 7 und 9 Jahren dürfen den Fischfang in Kärnten ohne Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte unter der Aufsicht einer volljährigen Person, die Inhaber einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und eines Fischereierlaubnisscheines ist, ausüben. Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren dürfen den Fischfang in Kärnten nur mit einer gültigen Jahresfischerkarte oder Fischergastkarte und einem Fischereierlaubnisschein sowie unter der Aufsicht einer volljährigen Person ausüben. Diese Person benötigt allerdings keine Jahresfischerkarte oder Gastfischerkarte.

Unter Lizenz (Erlaubnisschein) versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer in Form von Tageskarten, Wochenkarten, Monatskarten und Jahreskarten. Bitte beachten Sie neben den gesetzlichen Bestimmungen in Kärnten auch stets die Bestimmungen in Ihrer Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.

Fischen in Kärnten

Angeln in Kärnten - Links

Hier finden Sie den Link zur Kärntner Landesfischereivereinigung. Die Kärntner Landesfischereivereinigung ist eine partei- und konfessionslose, gemeinnützige, nicht auf Gewinn ausgerichtete Vereinigung für die Fischerei und vertritt die Interessen aller an einer Förderung des Fischereiwesens im Bundesland Kärnten ausgerichteten Personen und Vereine unter besonderer Beachtung des Naturschutzes und der Gewässerpflege. Die Kärntner Landesfischereivereinigung bietet auf ihrer Webseite umfangeiche Informationen zum Thema "Fischen in Kärnten".
Hier finden Sie den Link zum Landesfischereiverband Kärnten. Der Landesfischereiverband Kärnten, welcher, wie die Landesfischereiverbände der anderen Bundesländer auch, im Österreichischen Fischereiverband organisiert ist, bietet auf seiner Webseite Informationen zum Thema "Fischen in Kärnten".
Adresse: Landesfischereiverband Kärnten, 9020 Klagenfurt, Museumgasse 5, Tel.: 0463/5850 - 1465
Hier finden Sie den Link zum Kärntner Fischereigesetz-K-FG.

Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV

Hier finden Sie den Link zur Kärntner Fischereischonzeitenverordnung - K-FSV, welche die Schonzeiten und Mindestfangmaße (Brittelmaße) in Kärnten enthält.

Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung

Hier finden Sie den Link zur Kärntner Fischereiweidgerechtheitsverordnung – K-FWV, betreffend Beschränkung von Fanggeräten, Fangvorrichtungen, Fangmitteln und Fangmethoden bei der Ausübung des Fischfanges in Kärnten.
Hier finden Sie Links zu aktuellen Pegelständen, Durchflussmengen und Wassertemperatur der wichtigsten Gewässer in Kärnten.
Abflussmessstation nach Flussgebieten in Kärnten.
Messstationen an Kärntens Seen.
Hier finden Sie den Link zum Kärntner Institut für Seenforschung. Auf diesen Seiten finden Sie umfangreiche Informationen zu Seen in Kärnten, inklusive Tiefenkarten und Wasserqualität.
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