Albern Wien Donau - Beschreibung:
Das Revier beinhaltet die Donau (rechtes und linkes Ufer) am Ende von Wien von der Donaukanalmündung bis zur Grenze nach Niederösterreich am rechten Ufer.
Enthalten ist der Donaustrom am rechten Ufer von der Mündung des Donaukanals bis zur Landesgrenze, ca. 200 Meter unterhalb des Auslaufs Hafen-Albern bei Strom-km 1918,100 sowie das linke Donauufer von Strom-km 1919,500 bis 1917,400 (ca. 300 Meter unterhalb der Rohrbrücke).
Zusätzlich befindet sich der Alberner Hafen und der Altarm "Blaues Wasser" im Revier.
Im Bereich des Alberner Hafens gibt es einige gesperrte Bereiche in denen nicht gefischt werden darf, bzw. welche nicht betreten werden dürfen. (Fischereiverbotstafeln beachten)
Das linke Donauufer liegt auf der Donauinsel und lässt sich auch gut über das Kraftwerk Freudenau erreichen.
Das Revier wird vom VÖAFV - Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine bewirtschaftet.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Donau Albern Wien
Tageskarte: € 30* 40,--
Jahreskarte: € 181,--
Ausgabestelle:
Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine - 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel.: 01/403 21 76
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Die Revierdaten wurden zuletzt am: 31.03.2025 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Preise (Stand 2025):
Jahreslizenz: Erwachsene: 181,-- / Jugendliche: 90,--
Tageskarten (1. Mai bis 30. September): Mitglieder: 30,-- - Gäste:40,--
Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet.
Ein Angelzeug beinhaltet maximal 2 Angelhaken.
Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei).
Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt.
Die Verwendung eines beaufsichtigten Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl oben angeführten Angelzeuge nicht überschritten wird.
Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahmen:
Schonzeit: Hecht 01.01. bis 31.05., Blaues Wasser: Hecht, Zander 01.01. bis 31.05.
Brittelmaße: Flussbarsch 25 cm - Hecht 60 cm - Zander 50 cm.
Karpfen ab einer Gesamtlänge von 75 cm sind zurückzusetzen.
Vom 01.01. bis 31.05. ist das Fischen mit Köderfischen verboten.
Das Spinnfischen ist vom 01.06. bis 31.12. erlaubt. Watfischen nur im Donaustrom.
Die Benützung von Booten bei der Ausübung der Fischerei ist am Strom gestattet.
Im Blauen Wasser sowie Alberner Hafen stromseitig ist die Fischerei nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot). Das Übernachten ist untersagt!
Bei Einbruch der Dunkelheit ist der Angelplatz ausschließlich mit einem weißen Licht direkt beim Angelzeug zu beleuchten (kein offenes Feuer!). Knicklichter dienen nicht zur Beleuchtung des Angelplatzes!
Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet, jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel.
Für die Entnahme bzw. Landung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - ist ein geeigneter Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen. Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte sind mitzuführen und zu verwenden.
Bitte beachten Sie die jeweils aktuelle Fischereiordnung!