Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Donau Freudenau
Tageskarte: € 40* ,--
Jahreskarte: € 191,--
Ausgabestelle:
Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine - 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel.: 01/403 21 76
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 04.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Preise (Stand 2023):
Jahreslizenz: Erwachsene: 191,-- / Jugendliche: 95,--
Tageskarten (1. Mai bis 30. September): Mitglieder: 30,-- - Gäste:40,--
Fischereiordnung (Auszug):
Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet.
Ein Angelzeug beinhaltet maximal 2 Angelhaken.
Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei).
Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt.
Die Verwendung eines beaufsichtigten Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl oben angeführten Angelzeuge nicht überschritten wird.
Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahme Schonzeit: Hecht 01.01. bis 31.05.
Brittelmaß: Flussbarsch 25 cm, Hecht 60 cm, Zander 50 cm.
Karpfen ab einer Gesamtlänge von 75 cm sind zurückzusetzen.
Vom 01.01. bis 31.05. ist das Fischen mit Köderfischen verboten.
Das Spinnfischen ist vom 01.06. bis 31.12. erlaubt. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet. Watfischen nur im Donaustrom.
Für die Entnahme bzw. Landung der Fische, ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw., ist ein geeigneter Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen.
Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte sind mitzuführen und zu verwenden.
Bei Ausübung der Fischerei ist nur ein Schirmzelt (3 Seitenteile und kein Boden, max. Durchmesser 3 Meter) gestattet.
Von Mai bis September ist das Fischen von den Badestiegen verboten!
NICHT GESTATTET:
Anfüttern und die Montageauslegung mit Hilfe von Booten jeder Art (ausgenommen Futterboote).
Sichtbarmachen des Futterplatzes mittels Futtermarker.
Fischen während der Revierreinigung.
Lebender Köderfisch.
Das Fischen im Umgehungsbach welcher der Fischwanderung dient, sowie im oberen und unteren Mündungsbereich.
Fischen von Brücken und Pontons.
Fischen bei Ruderveranstaltungen (während des Wettkampfes). 4 Tage vor und 2 Tage nach dem Wettkampf ist die Fischerei nur eingeschränkt (in einer Zone bis zu 30 m wasserwärts von der
Wasseranschlaglinie) erlaubt.
Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische).
Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen.
Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes.
Jegliche Art von Eisfischen.
Verkauf von gefangenen Fischen.
Austauschen von angeeigneten Fischen.
Echolot, Fischfinder u.ä.
Hältern von Köderfischen in nicht geeigneten Behältnissen.
FANGZAHLBESCHRÄNKUNG:
Pro Tag dürfen 2 Karpfen, 2 Schleie, 2 Raubfische, wie Hechte, Zander (Schill), Welse, Flussbarsche, Salmoniden und 2 Stück Aalrutten, sowie zusätzlich 10 Stück Köderfische (Fische welche gefangen und auch als Kessler-, Schwarzmaul- oder Syman-Grundel identifiziert werden, sollten nicht zurückgesetzt werden), davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied, Karausche) angeeignet werden.
Nach Aneignung von zwei Raubfischen ist die Fischerei auf diese untersagt!
Bitte beachten sie die genauen Bestimmungen in Ihrer Lizenz!