Angelurlaub

Donaukanal

Donaukanal

Tageskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Wien auf Raubfische und Friedfische.
Revier

Revier: Donaukanal

Fluss in Wien. Vorkommende Fischarten:
Aal
Aalrutte
Aitel
Barbe
Brachse
Flussbarsch
Giebel
Hecht
Karpfen
Laube
Nase
Nerfling
Rapfen
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Schleie
Wels
Zander

Fischen Donaukanal

Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Feederfischen
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln

Donaukanal - Beschreibung:

Der Donaukanal ist ein vielfältiges Fischereirevier im Herzen von Wien.
Reviergrenzen: Donaukanal vom Nußdorfer Sporn bis zur Ostbahnbrücke Simmering.

Je nach Wasserstand und Uferbeschaffenheit weist der Kanal mäßige bis starke Strömung auf.

Ein durchgehender Radweg bietet die Möglichkeit das Revier zu erkunden, welches auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar ist.

Das Revier wird vom VÖAFV - Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine bewirtschaftet.

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Donaukanal

Tageskarte: € 30* 40,--
Jahreskarte: € 171,--

Ausgabestelle:

Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine - 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel.: 01/403 21 76

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 22.03.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Preise (Stand 2024):
Jahreslizenz: Erwachsene: 171,-- / Jugendliche: 85,--
Tageskarten (1. Mai bis 30. September): Mitglieder: 30,-- / Gäste:40,--

Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet. Ein Angelzeug beinhaltet maximal 2 Angelhaken. Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei). Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt.
Die Verwendung eines beaufsichtigten Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl o.a. Angelzeuge nicht überschritten wird.

Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahme Schonzeit: Hecht 01.01. bis 30.04.
Das Spinnfischen ist ganzjährig gestattet. Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.

Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet, jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel.

Für die Entnahme bzw. Landung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - ist ein geeigneter Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen. Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte (beim Ansitzfischen) sind mitzuführen und zu verwenden.

Bei Ausübung der Fischerei ist nur ein Schirmzelt (3 Seitenteile und kein Boden, max. Durchmesser 3 Meter) gestattet.

NICHT GESTATTET:
Fischen während der Revierreinigung.
Lebender Köderfisch.
Das Betreten der Kaiserbadschleuse.
Fischen von Brücken.
Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische).
Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen.
Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes.
Jegliche Art von Eisfischen.
Verkauf von gefangenen Fischen.
Austauschen von angeeigneten Fischen.
Echolot, Fischfinder und ähnliches.
Abtransport von lebenden Fischen.
Hältern von Köderfischen in nicht geeigneten Behältnissen.

FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN:
30 Stück Karpfen oder Schleien, 20 Stück Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse, Bach-, Regenbogenforellen, Äschen und 10 Stück Aalrutten, pro Jahr.

Pro Tag und Gattung dürfen zwei Stück der o.a. Fische, sowie zusätzlich 15 Stück Köderfische (Fische welche gefangen und auch als Kessler-, Schwarzmaul- oder Syman-Grundel identifiziert werden, sollten nicht zurückgesetzt werden), davon max. 5 Stück Weißfische (Döbel, Barbe, Brachse, Giebel, Nase, Nerfling, Rußnase, Schied) angeeignet werden.

Jahresentnahme max. 40 Stück Weißfische.

Bitte beachten Sie die jeweilig aktuellen Bedingungen in der Lizenz.

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