Zeller See - Beschreibung:
Der 4,55 km² große Zeller See liegt im Gemeindegebiet der Stadt Zell am See im Pinzgau in Salzburg.
Der Zeller See liegt auf ~ 749 Meter Seehöhe, die Wassertemperatur erreicht im Sommer zwischen 18 und 24 Grad.
Der See entwässert über Kanäle in die Salzach.
Der Zeller See ist vor allem für seine Renken bekannt.
Es gibt aber auch viele Hechte und man kann man hier auch große Barsche, Zander, Seeforellen und Seesaiblinge fangen.
Ebenso gibt es auch einen durchaus guten Karpfenbestand am See.
Im südlichen Teil des Zeller Sees gibt es ein größeres Schongebiet in welchem Fischen, befahren mit Booten sowie betreten strengstens verboten ist.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Zeller See
Tageskarte: € 30,20,--
24 Stunden Karte: € 40,30,--
Wochenkarte: € 113,40,--
Jahreskarte: € 333*,--
Ausgabestellen:
Gasthaus Seewirt - 5700 Zell am See, Loferer Bundesstraße 49, Tel.: 06542 / 72262
Sportgeschäft Achleitner - 5700 Zell am See, Postplatz 2 Tel.: 06542 / 73581
Jahreslizenzen: Rathaus Stadtgemeinde Zell am See - 5700 Zell am See, Bundesstraße 2, Tel.: 06542 / 766
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Die Revierdaten wurden zuletzt am: 09.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Lizenzen (Stand 2024)
Tageslizenz: 30,20,-- ( gültig 04:00 bis 23:00 Uhr )
Zuschlag Tageslizenz Nacht 10,10,--
Wochenlizenz 113,40,--
Zuschlag Wochenlizenz Nacht 18,60
Lizenzen (Stand 2023)
Jahreslizenz - Einheimische: 333,--
Jahreslizenz - Auswärtig: 411,--
Ufer Jahreslizenz - Einheimische: 167,--
Ufer Jahreslizenz - Auswärtig: 206,--
Jahreslizenz - Jugendliche und Studenten: 234,--
Jahreszuschlag Nacht: 47,--
Schüler Ferienlizenz (bis 18 Jahre, gültig von 01.07 bis 30.09): 36,50
Fischereibestimmungen (Auszug)
Eine Tageslizenz berechtigt die Sportfischerei in der Zeit von 04:00 bis 23:00 Uhr auszuüben.
Eine Tageslizenz mit dem Zuschlag zum Nachtfischen berechtigt die Sportfischerei durchgehend für die Dauer von 24 Stunden ab Uhrzeit/Beginn auszuüben.
Erlaubter Tagesausfang laut der gültigen Fischereiordnung des Zeller Sees:
3 Friedfische, 7 Reinanken, 1 Zander, 1 Seeforelle, 1 Saibling.
Kein Limit für Hechtfang!
Der Ausfang von, Barschen, Brachsen, Aalen und Rotaugen ist während der Fangzeit
nicht beschränkt, jedoch nur der Tagesbedarf.
Entnahmepflicht Wels / Waller und Aitel (Döbel).
Entnahmepflicht von landesfremden Wassertieren lt.Salzburger Fischereiverordnung - Sbg. LGBl. Nr. 116/2020
Zur Mitnahme bestimmte Fische, sind sofort nach dem Ausfang zu töten, Rotaugen und Barschen, diese sind artgerecht zu hältern!
Karpfen dürfen nur mit einer Länge zwischen 35 cm bis 60 cm entnommen werden!
Eine „lebende“ Hälterung ist verboten!
Für das Landen der Fische ist eine Abhakmatte oder eine Wanne mit Wasser zu verwenden
Das Fischen am Zeller See ist nur mit Wasserfahrzeugen (Ruderboote, Schlauchboote, Faltboote, Fischerkajaks) erlaubt, welche eine Seebenützungsbewilligung von der Stadtgemeinde Zell am See benötigen.
Das Fischen mit Schwimmkörpern ist nicht erlaubt (Belly Boat, Sportkajaks, Stand Up
Paddle Board ect.).
Bei Eintritt der Dunkelheit müssen die Fischerboote beleuchtet sein.
Wasserfahrzeuge, von denen aus mit der Schleppangel gefischt wird, müssen eine weiße
Flagge führen.