Donau Spitz - Aggsbach - Beschreibung:
Das Revier liegt in der Wachau und beinhaltet die Donau (linke Stromhälfte) und beginnt bei Strom-Km 2025,5, beim Einödbach im Bereich der Gemeinde Aggsbach zwischen den Ortschaften Aggsbach-Markt und Groisbach.
Das Angelrevier endet stromabwärts bei der Grenze der Gemeinden Spitz / Weißenkirchen bei Strom-Km 2018,7 bei der Einmündung des Mieslingbaches beim Freibad in Spitz),
Die im Verlauf dieser Strecke einmündenden Bäche: ausgenommen: Spitzerbach, Schwallenbach, Mieslingbach, Endlingbach, Willendorferbach und Groisbach, sind enthalten.
Die Donau in der Wachau ist eine der letzten freien Fließstrecken der Donau!
Das Revier wird vom VÖAFV - Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine bewirtschaftet.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Donau Aggsbach-Spitz
Tageskarte: € 40,--
Wochenkarte: € 107,--
Jahreskarte: € 251,--
Ausgabestellen:
Gemeindeamt Aggsbach - 3641 Aggsbach Markt, Aggsbach 48, Tel.: 02712/214
Jahreskarten: Verband der Österreichischen Arbeiter-Fischerei-Vereine - 1080 Wien, Lenaugasse 14, Tel.: 01/403 21 76
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Die Revierdaten wurden zuletzt am: 02.02.2025 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Preise (Stand 2025):
Jahreslizenz: Erwachsene: 251,-- / Jugendliche: 125,--
Tageskarten (1. April bis 30. September): Mitglieder: 30,-- - Gäste:40,--
Wochenkarten (1. April bis 30. September): Mitglieder: 70,-- - Gäste: 107,--
Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet.
Ein Angelzeug beinhaltet maximal 2 Angelhaken.
Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei).
Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt.
Die Verwendung eines beaufsichtigten Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl der Angelzeuge nicht überschritten wird.
Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahmen:
Schonzeit: Hecht 01.01. bis 30.04.,
Brittelmaße: Hecht 60 cm, Zander (Schill) 50 cm, Schleie 30 cm.
Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
Watfischen und Fischen vom Boot aus nur im Donaustrom.
Tageskarten: Die Fischerei ist nur in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet (Nachtfischverbot).
Für Jahreskarten gilt: Das Nacht- und Spinnfischen ist im gesamten Revier ganzjährig erlaubt.
Die Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet, jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel.
Drahtsetzkescher dürfen nur zur Hälterung von Aalen verwendet werden.
Für die Entnahme bzw. Landung der Fische - ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. - ist ein geeigneter Unterfänger zu verwenden und daher auch mitzuführen.
Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte (beim Ansitzfischen) sind mitzuführen und zu verwenden.
Fangbeschränkung:
Tageskarte: Pro Tag und Gattung dürfen zwei Stück Karpfen, Schleie, Hechte, Zander
(Schill), Welse, Salmoniden, sowie zusätzlich 20 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische und 2 Stück
Aalrutten angeeignet werden.
Wochenkarte: 10 Stück Karpfen oder Schleien und 5 Stück Raubfische wie Hechte,
Zander (Schill), Welse, Bach-, Regenbogenforellen, Äschen, pro Woche. Pro Tag und Gattung dürfen zwei
Stück der o.a. Fische, sowie zusätzlich 20 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische und 2 Stück
Aalrutten angeeignet werden.
Jahreskarte: 30 Stück Karpfen oder Schleien und 20 Stück Raubfische wie Hechte, Zander (Schill), Welse, Bach-, Regenbogenforellen, Äschen, pro Jahr. Pro Tag und Gattung dürfen zwei Stück der o.a. Fische, sowie zusätzlich 20 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische und 2 Stück Aalrutten angeeignet werden.
Ausnahme: Ein Huchen pro Jahr.
Bitte beachten Sie die jeweils aktuellen Bestimmungen in der Lizenz!