Donau Grimsing - Beschreibung:
Die Donau bei Grimsing ist schönes Angelrevier mit einer Fläche von 80 ha und sehr gutem Fischbestand.
Das Revier beginnt bei der Donaubrücke bei Melk und endet bei Aggsbach-Markt (durch Reviertafel gekennzeichnet).
Es kommen alle üblichen Donaufische vor, Karpfen und Hechte werden durch Besatz gestützt, Zander reproduzieren sich in diesem und den umliegenden Revieren noch sehr gut in der Donau.
Ab 15. Oktober gibt es eine Huchentageskarte welche für mehrere Donaureviere inklusive der Donau bei Grimsing gilt.
Reviergrenzen:
Die linke Stromhälfte von der Donaubrücke nach Melk (Reviertafel) (Straßen-Km 147,2 der B 3) stromabwärts bis zur Gemeindegrenze Zintring-Markt Aggsbach (Stromkilometer 2029,3 - Straßen- Km 142,4 der B 3) inkl. aller Ausstände. Sämtliche Nebenbäche sind von der Befischung ausgenommen.
Das Revier wird von der Österreichischen Fischereigesellschaft, gegr.1880 bewirtschaftet.
Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Donau - Grimsing
Tageskarte: € 30*/45,--
Jahreskarte: € 375,--
Ausgabestellen:
Monster-Fish Fishing Store - 3100 St. Pölten, Kranzbichlerstraße 39-41, Tel.: 02742/71 989
Österreichische Fischereigesellschaft, gegr.1880 (ÖFG 1880) - 1140 Wien, Kienmayergasse 9, Tel.: 01/586 52 48
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 15.01.2025 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
(Stand 2023)
Tageskarten Grimsing (2025): Mitglieder € 30,-, Nichtmitglieder € 45,-
Tageskarten Emmersdorf und Grimsing (2025): Mitglieder € 50,-, Nichtmitglieder € 70,-
Tageskarten sind direkt über das Büro der Österreichischen Fischereigesellschaft erhältlich.
Tageskartenausgabe von 01. Juni bis 30. September
Jahreskarten (für Mitglieder der Österreichischen Fischereigesellschaft, gegr.1880):
Grimsing: 375,-
Emmersdorf und Grimsing: 800,--
Das Nachtfischen ist für Jahreslizenznehmer von April bis Dezember erlaubt, der Angelplatz ist zu beleuchten.
Das Fischen vom Boot im Strom ist erlaubt, in den Altarmen ist es ausnahmslos verboten.
Erlaubte Fischfanggeräte: zwei Angelstöcke oder ein Spinnstock mit allen erlaubten Ködern.
Von 01.03. bis 31.05. ist im gesamten Revier das Spinnfischen sowie das Auslegen von Köderfischen und Fischstücken verboten. Auf Wels darf in der Zeit vom 01.03. bis 31.05. nur mit Wurm, Darm, Calamari, Leber oder Blutegel gefischt werden.
Fangzeiten und Brittelmaße:
Hecht: 01.06. - 31.01. - 55 cm
Karpfen: 01.01. - 31.12. - 35 cm
Wildkarpfen: 01.07. - 30.04. - 35 cm
Wels: 01.07.-31.05. - 70 cm
Wolgazander im Strom: 01.06. - 28.02. - 35 cm
Wolgazander im Ausstand: 01.06. - 31.01. - 35 cm
Zander im Strom: 01.06. - 28.02. 40 bis 75 cm
Zander im Ausstand: 01.06. - 31.01.- 40 bis 75 cm
Huchen: 01.06. - 28.02. - 100 cm
Flußbarsch: 01.06. - 28.02. bis 35 cm - Der Flussbarsch ist ab einer Größe von 35 cm ganzjährig geschont.
Die Entnahme von Signalkrebsen ist gestattet!
Erlaubte Fanggeräte: ein Krebsteller oder eine Krebsreuse.
Pro Woche dürfen insgesamt 4 Fische der oben angeführten Arten, jedoch nur 2 Raubfische folgender Art entnommen werden: Hecht, Wolgazander, Zander.
Die jährliche Entnahme von Karpfen, Wildkarpfen, Hecht, Zander, Wolgazander und Aalrutte wird auf 35 Stück beschränkt, wovon aber maximal 15 Raubfische (Hecht, Zander, Wolgazander) sein dürfen.
Pro Tageskarte dürfen insgesamt zwei Fische der oben genannten Arten entnommen werden, davon nur ein Raubfisch (Barsch, Hecht, Zander, Wolgazander), jedoch keine Huchenentnahme!