Angelurlaub

March Marchegg

March - Marchegg

Tageskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Marchegg auf Raubfische und Friedfische.
Fischen in der March

Revier: March - Marchegg

Fluss im Bezirk Gänserndorf in Niederösterreich.

Revierlänge: 10 km

Vorkommende Fischarten:
Aalrutte
Aitel
Barbe
Bitterling
Brachse
Giebel
Güster
Hecht
Karausche
Karpfen
Laube
Nase
Nerfling
Rapfen
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Schlammpeitzger
Schleie
Steinbeißer
Weißflossengründling
Wels
Zander
Zobel
Zope

Fischen March Marchegg

Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember
Spezielle Zeiten
Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Feederfischen
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln

March Marchegg - Beschreibung:

Das Marchrevier I/2a umfasst ca. 10 km Marchfluss sowie 2 March-Ausstände.

Das rechte Ufer der March ab dem Zollwachedenkmal in Marchegg (March-km 15.00), stromabwärts bis zur Reviergrenze oberhalb von Schloßhof (Gemeindegrenze), 5,3 km oberhalb der Mündung in die Donau.

Marchausstände:
Querwerke: Ausstand mit ca. 2 km Länge, das im Zuge der Marchregulierung vom Hauptfluss abgetrennt wurde.
Vor kurzem wurde der Ausstand wieder an die March angebunden so dass er wieder ein durchströmtes Fließgewässer ist.

Lusgraben: Ausstand mit ca. 700 m Länge.
Im Zuge des Life-Projektes „Untere March-Auen“ wurde im August 2018 mit der Sanierung des äußeren Lusgrabens begonnen.


Es stehen mehrere Parkplätze in Wassernähe exklusive für Fischer zur Verfügung!

Die March bildet die Staatsgrenze zur Slowakei wo sie Morava genannt wird.

Das Marchrevier I/2a wird vom Fischereiverein Marchegg bewirtschaftet, es werden jährlich maximal 220 (Jahres)Fischereilizenzen ausgegeben.

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: March - Marchegg

Tageskarte: € 23,--
Jahreskarte: € 191*,--

Ausgabestellen:

Tageskarten - Fam. Woltron - 2293 Marchegg, Hauptstraße 39, Tel.: 0660/679 64 64 (06:00 Uhr bis 18:00 Uhr)

Jahreskarten + Info - Fischereiverein Marchegg - 2294 Marchegg, Bahnstraße 51a, Tel.: 0664/617 47 19

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 02.03.2022 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Lizenzpreise (Stand 2022) für das Marchrevier I/2a (Angler):

EINHEIMISCHE (Hauptwohnsitz in Marchegg oder Breitensee): 191,-- / AUSWÄRTIGE: 204,--

Tageskarte € 23,00.
Das Fischen ist mit 2 Angelruten oder 1 Spinnrute erlaubt.
Das Fischen auf Raubfische ist nur mit einer Angelrute erlaubt.

Regeln ab 2021 für Tageskartenfischer an der March

1.) Der Tageslizenznehmer darf die Fischerei nur mehr in Begleitung eines Ausschussmitgliedes des FV-Marchegg oder eines durch den Obmann oder seinem Stellvertreter autorisierten Jahreslizenzinhaber des FV-Marchegg ausüben. Darüber hinaus darf dem Tageslizenznehmer maximal 1 Person begleiten, die jedoch nicht berechtigt ist die Fischerei auszuüben.

2.) Die Tageskarte ist ausnahmslos vom begleitenden Ausschussmitglied oder des autorisierten Jahreslizenznehmers bei der Ausgabestelle abzuholen. Auf der Tageskarte hat sowohl der Tageskartenfischer als auch die Begleitperson zu unterschreiben.

3.) Tageskartenfischer können den gesamten Marchfluss beginnend vom Zollwachedenkmal, stromabwärts bis zur Marchegger Reviergrenze, inkl. der an den Marchfluss angebundenen Nebengerinne Wolfsinselgraben und innerer Lusgraben, befischen.


Fischereiordnung (Auszug)

Das Fischen ist nur mit jenen Geräten erlaubt, welche in der Fangerlaubnis eingetragen sind.

Der Einsatz ferngesteuerter Futterboote, Echolote, elektronischer Fischfinder, sowie das Setzen von Bojen (Steinmontagen) ist im gesamten Revier verboten. Abhakmatte und Kescher sind bei der Fischerei im gesamten Revier verpflichtend mitzuführen und auch zu verwenden.

Jede Beschädigung der Uferschutzbauten ist strengstens verboten. Wiesen und bestellte Felder dürfen nur am Uferrande betreten werden. Der Lizenznehmer darf bei der Ausübung der Fischerei nur eine Begleitperson mitnehmen, diese Person ist jedoch nicht berechtigt die Fischerei auszuüben.

Das Mitnehmen von Hunden, jedes Lärmen und Musizieren ist wegen der angrenzenden Jagdreviere strengstens verboten.

Mündung des Altarms Querwerke in die March
Mündung des Altarms Querwerke in die March
Der Ausstand darf nur mit Jahreskarte befischt werden.
Der Ausstand darf nur mit Jahreskarte befischt werden.
Parkplätze für Angler
Parkplätze für Angler
Die March unterhalb von Marchegg
Die March unterhalb von Marchegg
March Revier:  I/2a
March Revier: I/2a
March bei Marchegg
March bei Marchegg
March: untere Reviergrenze für Tageskartenfischer
March: untere Reviergrenze für Tageskartenfischer
Bundesland: Bezirk: Gemeinde:
Niederösterreich
Gänserndorf
Marchegg
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