Angelurlaub

Mur

Mur - Leibnitz

Wochenkarten
Monatskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in der Steiermark auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Angeln an der Mur

Revier: Mur - Leibnitz

Stausee Fluss in der Steiermark.

Revierlänge: 30 km

Vorkommende Fischarten:
Aalrutte
Äsche
Aitel
Bachforelle
Barbe
Brachse
Flussbarsch
Giebel
Güster
Hasel
Hecht
Huchen
Karpfen
Kesslergründling
Laube
Nase
Rapfen
Regenbogenforelle
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Schleie
Strömer
Wels
Wildkarpfen
Zander
Zingel

Fischen Mur

Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember
1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
Nachtfischen nur mit Sonderlizenz erlaubt

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Feederfischen
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln

Mur - Beschreibung:

Schönes, abwechslungsreiches Mur-Revier mit mehreren Staubereichen und frei fließenden Strecken südlich von Graz bis zur Grenze nach Slowenien.

Reviergrenzen:
Linkes Murufer: vom Kraftwerk Gralla flussabwärts bis zur KG. Lichendorf/Weitersfeld im Bezirk Radkersburg (ca. 200 m oberhalb der Murfähre)

Rechtes Murufer: flussabwärts ab Kraftwerk Gralla bis zum Beginn des Betriebsgeländes Lafarge in Retznei einschließlich der Quellbäche in Hasendorf und Leitring. Leitringerbach, Begleitgraben ab der Landschabrücke und im Altwasser in Lebring (= alter Turbinenauslauf).

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Mur - Leibnitz

Wochenkarte: € 55,--
Monatskarte: € 85,--
Jahreskarte: € 190,--

Ausgabestellen:

Angelsport Lernbeiß - 8504 Preding, Gewerbepark Südwest 2, Tel.: 03185/30071

Angelcenter Graz - 8055 Graz, Triesterstraße 391 (Puntigamer Einkaufspark),Tel.: 0316/26 20 74

Boilie & More - 8410 Wildon, Kainachtalstraße 3, Tel.:03182/49 084

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 14.04.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

* Generallizenz gilt für alle Gewässerabschnitte des FV-Leibnitz.
Angellizenz (Mur + Sulm I, Laßnitz, Sulm III) inklusiv erlaubten Nebenarmen und Lahnen.

Lizenzpreise (Stand 2024):

Lizenzen ohne Nachtfischen:

3-Tageskarte (Mur) mit 2 Angelruten: 35,-
3-Tageslizenz (Mur) mit 3 Angelruten: 40,-
3-Tageskarte (Generallizenz) mit 2 Angelruten: 75,-
3-Tageslizenz (Generallizenz) mit 3 Angelruten: 85,-

Wochenkarte (Mur) mit 2 Angelruten: 55,-
Wochenkarte (Mur) mit 3 Angelruten: 65,-
Wochenkarte (Generallizenz) mit 2 Angelruten: 120,-
Wochenkarte (Generallizenz) mit 3 Angelruten: 135,-

Monatskarte (Mur) mit 2 Angelruten: 85,-
Monatskarte (Mur) mit 3 Angelruten: 100,-
Monatskarte (Generallizenz) mit 2 Angelruten: 180,-
Monatskarte (Generallizenz) mit 3 Angelruten: 200,-

Jahreskarte (Mur) mit 2 Angelruten: 190,-
Jahreskarte (Mur) mit 3 Angelruten: 240,-
Jahreskarte (Generallizenz) mit 2 Angelruten: 390,-
Jahreskarte (Generallizenz) mit 3 Angelruten: 460,-




Bis 2021 war das Angeln rund um die Uhr erlaubt.
Das Angeln ist seit 2022 grundsätzlich ab 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang erlaubt. Angeln in der Nacht ist nur mehr mit einer speziellen Nachtlizenz erlaubt!

Lizenzen inklusive Nachtfischen:

Generallizenz Jahr mit 2 Angelruten: 590,-
Generallizenz Jahr mit 3 Angelruten: 660,-

Hinweis!
Jugendliche fischen zum halben Preis
Der Fischereiverein bietet Jugendlichen im Alter von 14 bis 18 Jahren, unter Vorlage der ermäßigten Fischerkarte (BH-Karte) die Lizenz zum halben Preis an.



Fischereiordnung (Auszug)

Erlaubt ist:

Das Posen- und Grundfischen in der Mur, der Sulm III und der Lassnitz mit 1 oder 2 Einfachhaken und jeglichen, natürlichen oder künstlichen Ködern die laut Stmk. Fischereigesetz 2000 gestattet sind.
Ausgenommen ist das Spinnfischen mit Huchenzopf, toter Fisch am System, Blinker, Gummifisch, Wobbler, Spinner usw. Hier darf mit mehreren Drillingen oder Einfachhaken pro Kunstköder gefischt werden.
Dabei ist darauf zu achten, dass die Angelgeräte stets unverzüglich und persönlich erreichbar sind (z.B. zum Anheften). Das Paternosterfischen ist grundsätzlich nicht zugelassen.
Die Verwendung einer Abhakmatte wird grundsätzlich empfohlen.

Das Watfischen ganzjährig mit Kunstfliegenköder und nur in den Monaten Jänner, November und Dezember mit Huchenzopf, toter Fisch am System, Blinker, Gummifisch, Wobbler oder Spinner ab einer Köderlänge von 10 cm (= gesamte Köderlänge ohne Haken).

Das Fischen mit Fischfetzen oder totem Fisch nur vom 16.05. bis 31.12.

Die Entnahme von täglich bis zu 3 Edelfischen, jedoch höchstens 6 Edelfischen pro Kalenderwoche. Die 3-Tage-Lizenz erlaubt eine tägliche Entnahme von 3 Edelfischen, jedoch maximal 4 Edelfische – ausgenommen Huchen, Hecht, Zander und Wels. Als Edelfische gelten jene Fische, für die laut Fischereiordnung des FV Leibnitz sowohl Schonzeiten als auch Mindestfanglängen gelten. Die maximale jährliche Entnahme ist mit 40 Edelfischen beschränkt.

Ausschließlich die Verwendung von Nicht-Edelfischen als Köderfische, unter Berücksichtigung deren Schonzeiten.

Die Entnahme von maximal 1 Huchen pro Saison nur für Inhaber von Jahreslizenzen. (außer SULM I)

Ausschließlich die Mitnahme von getöteten Fischen ausgenommen 10 Köderfische täglich.

Das Fischen mit max. 3 Angelruten unabhängig vom Besitz mehrerer Lizenzen in den Strecken Lassnitz, Mur und Sulm III.

Das Fischen mit max. 1 Angelrute in der Strecke Sulm I.

Die Entnahme von Fischen nach Schonzeit- und Mindestfanglängenverordnung).
Darüber hinaus müssen Karpfen ab 60 cm, Amur ab 80 cm, Hechte ab 80 cm, Zander ab 70 cm und Huchen ab 100 cm schonend zurückgesetzt werden.

Das Fischen von jeglichen Fischplätzen aus, von denen der Fang sicher und weidgerecht gelandet werden kann, sowie von denen aus kein anderer Fischplatz (auch beim Welsspannen) in irgendeiner Weise behindert werden kann bzw. wird und die Durchführung einer Kontrolle durch unsere Fischereiaufsichtsorgane jederzeit möglich ist.

Das Welsspannen nur außerhalb der Schonzeit

Das Fangen von Signalkrebsen nur mit maximal 4 original Krebsreusen in Bezug auf §14 Abs. 2 des Stmk. Fischereigesetz 2000.

Das Hantieren mit offenem Feuer, ausschließlich in dafür vorgesehenen Vorrichtungen, wie z.B. Griller oder ofenähnlichem Equipment unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben.

Das Auslegen von Köder von Booten aus.

Das Zelten nur nach vorheriger Rücksprache mit dem jeweiligen Grundeigentümer.

Das Fischen in der Nacht nur mit gültiger Nachtlizenz. Ansonsten darf nur 1 Std. vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden.

Bitte beachten Sie die weiteren Bestimmungen sowie Schonzeiten und Brittelmaße in der Lizenz!
Mur Fischtreppe bei Altgralla
Mur Fischtreppe bei Altgralla
Die Mur unterhalb des Kraftwerkes Gralla
Die Mur unterhalb des Kraftwerkes Gralla
Die Mur bei Altgralla
Die Mur bei Altgralla
Die Mur bei Hasendorf an der Mur
Die Mur bei Hasendorf an der Mur
Mur Stausee bei Gabersdorf
Mur Stausee bei Gabersdorf
Die Mur ist an vielen Stellen gut erreichbar und begehbar
Die Mur ist an vielen Stellen gut erreichbar und begehbar
Die Mündung der Sulm in die Mur
Die Mündung der Sulm in die Mur
Bundesland: Bezirk: Gemeinde:
Steiermark
Leibnitz
Südoststeiermark
Leibnitz
Lebring-Sankt Margarethen
Gralla
Straß in Steiermark
Murfeld
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