Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Torrener Ache
Tageskarte: € 68,--
Ausgabestellen:
Tourismusverband Golling - 5440 Golling, Markt 85, Tel: 06244/43 56
Bewirtschafter: Matthias Essl - 5440 Golling, Bluntautraße 40, Tel.: 0664/19 24 265
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 18.06.2026 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Lizenzpreise: (Stand 2026)
Tageskarten: 68,--
Bestimmungen (Auszug)
Eine Fliegenrute mit Trockenfliegen, Nymphe oder Streamer bis max. 5 cm (Details auf der Tageserlaubnis).
Fischfangzeit: ganzjährig (Einschränkung: Vollständiges Watverbot zur Laichzeit von 01. November bis 15. März.
Köder: Eine Fliegenrute mit Trockenfliegen, Nymphe oder Streamer bis max. 5 cm (Details auf der Tageserlaubnis)
Fanglimit: Maximal 3 Fische
Äsche: ganzjährig geschont
Bachforelle: 01.10 – 28.02, 28cm
Regenbogenforelle: keine Schonzeit, 28cm/
Bachsaibling: keine Schonzeit, 28cm
Die gesetzlichen Schonzeiten des Landesfischereigesetzes Salzburg sind zudem einzuhalten.
Nur das Fliegenfischen mit einer Fliegenrute und maximal zwei angeknüpften künstlichen Fliegen (Trockenfliege, Nassfliege, Nymphe oder Streamer bis 5cm hergestellt durch Fliegenbinden) ist erlaubt.
Ausnahme: Das Fischen mit Streamer (bis max. 5cm Gesamtlänge) ist nur erlaubt von der
Mündung in die Salzach bis unterhalb Lerchenmühle.
Oberhalb der Lerchenmühle ist das Fischen mit jeglicher Art von Streamer verboten!
Das Spinnfischen sowie jede andere Angelmethode, ist nicht erlaubt!
Das Angeln vom Boot ist verboten.
Der Gebrauch von widerhakenlosen Haken (Schonhaken) ist Vorschrift.
Die erlaubte maximale Länge der Fliege (Trockenfliege, Nassfliege, Nymphe oder Streamer hergestellt durch Fliegenbinden) ist 5 cm.
Sie werden gebeten jeden Fisch sehr vorsichtig zu behandeln und ihn nur mit nassen Händen anzufassen.
Drücken Sie den Fisch auf keinen Fall zusammen (speziell im empfindlichen Bauchbereich). Es empfiehlt sich den Fisch die ganze Zeit im Wasser zu belassen.
Wenn Sie ein Foto machen möchten, kann der Fisch für maximal 10 Sekunden aus dem Wasser gehoben
werden. Es ist verboten den Fisch an das Ufer zu legen (Trockenlanden).
Es sind ausschließlich Kescher mit Silikonnetz erlaubt.
Der minimal einzuhaltende Abstand zwischen zwei Anglern beträgt 100 Meter, es sei denn beide Angler sind mit einer geringeren Distanz einverstanden.