Angelurlaub

Wolfgangsee

Wolfgangsee - St. Wolfgang, Strobl, Gschwendt

Tageskarten
Wochenkarten
Monatskarten
Jahreskarten
Angeln und Fischen in Salzburg und Oberösterreich.
Wolfgangsee - St. Wolfgang im Salzkammergut

Revier: Wolfgangsee - St. Wolfgang, Strobl, Gschwendt

See in Salzburg und Oberösterreich.

Reviergröße: 543 ha

Vorkommende Fischarten:
Aalrutte
Aitel
Brachse
Elritze
Flussbarsch
Hasel
Hecht
Karpfen
Koppe
Laube
Perlfisch
Renke
Rotauge
Rotfeder
Rußnase
Schleie
Seeforelle
Seesaibling
Zander

Fischen Wolfgangsee

Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember
Spezielle Zeiten
06 Uhr bis 21 Uhr
Nachtfischen nur mit Jahreskarte erlaubt

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Grundfischen
Hegenenfischen
Schleppangeln
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Bootsangeln

Wolfgangsee - Beschreibung:

Das Wolfgangsee-Revier St. Wolfgang, Strobl, Gschwendt umfasst den gesamten östlichen Teil des Wolfgangsees und liegt in den zwei Bundesländern: Salzburg und zu einem geringeren Teil in Oberösterreich.
Die Reviergrenze im Westen verläuft durch die gedachte Linie zwischen der Dittelbachmündung in St. Wolfgang im Salzkammergut und der Zinkenbachmündung bei Gschwendt.

Tageskarten, Wochenkarten und Monatskarten werden in diesem Revier nur an Urlaubsgäste ausgegeben, eine Gästekarte des Tourismusbüros St. Wolfgang oder Strobl ist erforderlich! Es gibt ermäßigte Lizenzen für Jugendliche.

Der insgesamt 13 km² große Wolfgangsee ist einer der größten und bekanntesten Seen in der Region Salzkammergut.
Der See ist an der tiefsten Stelle 114 Meter tief und liegt auf 538 Meter Seehöhe.
Das Gebiet um den Wolfgangsee gilt als viel besuchte Tourismusregion "Ferienregion Wolfgangsee". ´
Der See wird von mehreren Bächen gespeist, der Abfluss erfolgt über die Ischler Ache in Strobl.

Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Wolfgangsee - St. Wolfgang, Strobl, Gschwendt

Tageskarte: € 30,--
Wochenkarte: € 95,--
Monatskarte: € 230,--
Jahreskarte: € 835,--

Ausgabestellen:

Wolfgangsee Fischerei Höplinger - 5360 St. Wolfgang, Markt 79, Tel.: 06138/3066

online über hejfish

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 12.04.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Auszug aus der Fischereiordnung bzw. Angelfischer Betriebsordnung (Stand 2024):

Fischereizeiten:
Jahreslizenznehmer: Ausübung der Angelfischerei vom 01. 01. bis 31. 12. von 00.00 Uhr bis
24.00 Uhr unter Einhaltung der gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße, die bei einigen
Fischarten vom Fischereiberechtigten davon abweichend vorgegeben und einzuhalten sind.

Für alle anderen ( Tages-, Wochenkarten ,..) gilt : von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr.

Erlaubt ist:
2 Angelruten mit je einem Köder bei permanenter persönlicher Beaufsichtigung durch den Lizenznehmer
Hegenenfischen mit maximal 5 Nymphen/Angelrute vom 15. Februar bis 15.Oktober.

Jeder Jahreslizenzinhaber ist berechtigt zweimal pro Jahr eine Person seiner Wahl nach vorheriger Anmeldung (0664/5034734) für einen Tag zum Fischen einzuladen.
Der getätigte Fang zählt zum Jahresentnahme des Lizenznehmers.

Kinder und Enkelkinder von Jahreslizenznehmern dürfen in dessen Beisein gratis bis zum vollendeten 14. Lebensjahr mitgenommen werden. Das Tagesfanglimit bleibt bei 5 Fischen.

Entnahme von maximal 5 Fischen pro Tag, maximal 50 kg pro Jahr.
Jeder Fang ist unverzüglich unveränderbar in die digitale (für Jahreslizenznehmer) bzw. in die auf der Rückseite der Lizenz vorgesehene Fangliste einzutragen!
Fische die entnommen werden sind unverzüglich zu töten. Untermaßige Fische sind sofort und schonend zurückzusetzen!

Angeln vom Boot und Ufer aus.
Schleppen nur bei Tageslicht!

Die Tätigkeit der Berufsfischerei darf in keiner Weise behindert werden.

Vom Landesfischereigesetz abweichende Brittelmaße und Schonzeiten
Hecht: kein Mindestmaß - 1. Februar bis 30.April
Zander: 50 cm - 1. Jänner bis 15. Juni
Seeforelle: 50 cm - 1. Oktober bis 15. Februar
Bachforelle: 50 cm - 1. Oktober bis 15. Februar
Maränen/Reinanken: - 35 cm 16. Oktober bis 15. Februar
Seesaibling: 27 cm - 16. Oktober bis 15. Februar
Elritze/Pfrille: ganzjährig geschont !
Für alle anderen Fischarten gelten die vom Landesgesetz vorgegeben Brittelmaße und Schonzeiten.

Verbote:
Verbotene Fangmittel : Jede Art von Netzen, Reusen, Daubeln oder Legschnüren.
Fanggerät ohne Aufsicht.
Lebender Köderfisch, sowie auch tote aus anderen Gewässern stammende Köderfische.
Gefangene Hechte zurückzusetzen ist ausdrücklich verboten!
Fischen mit der Hegene vom 16. Oktober bis 14. Februar.
Der Besitz von nicht in der Fangliste verzeichneten Fischen.
Hältern von gefangenen Fischen in Behältnissen jeder Art.
Die Angellizenz beinhaltet keine Erlaubnis zum Krebsfang!


Während der Ausübung der Fischerei ist das Mitführen und Verwenden von Echoloten mit Live Sonartechnik, die geeignet sind Bewegungen der Fische in Echtzeit darzustellen, ausnahmslos verboten und führt zum sofortigen Verlust der Lizenz und dauerhafter Sperre. Die Verwendung von Echoloten mit herkömmlichen Gebern ist weiterhin bis auf Widerruf gestattet.


Betriebsordnung für Kinder unter 12 Jahren:
Kinder unter 12 Jahren, deren Erziehungsberechtigter im Besitz einer gültigen Angellizenz ist,
dürfen die Fischerei gratis mit einer Angelrute und einem Köder ausschließlich unter Aufsicht
desselben ausüben. Dieser übernimmt dafür die alleinige Verantwortung. Der getätigte Fang ist
die Fangliste des Lizenzinhabers einzutragen.

Betriebsordnung für Jugendkarten:
Jugendkarten werden an Jugendliche von 12 Jahren bis zum vollendetem 17. Lebensjahr ausgegeben.
Erfolgreich absolvierte Fischerprüfung und sbg. sowie oö. Landesfischerkarten sind Grundvoraussetzung!
Folgende Bestimmungen differieren von den allgemeinen und sind bei Jugendkarten gesondert zu beachten:
Hegenenfischen mit nur einer Angelrute / 5 Nymphen.
Entnahme von maximal 3 Fischen pro Tag.
Schleppfischen ohne Verwendung eines Bootsmotors!
Ansonsten gilt die allgemeine Betriebsordnung !
Der Wolfgangsee in Strobl
Der Wolfgangsee in Strobl
Wolfgangsee - östlicher Teil
Wolfgangsee - östlicher Teil
Wolfgangsee - Südüfer
Wolfgangsee - Südüfer
Blick über den Wolfgangsee
Blick über den Wolfgangsee
Strobl am Wolfgangsee
Strobl am Wolfgangsee
Bürglstein Weg am Wolfgangsee
Bürglstein Weg am Wolfgangsee
Wolfgangsee - Oberösterreichischer Teil
Wolfgangsee - Oberösterreichischer Teil
Blick über den Wolfgangsee in Richtung Strobl
Blick über den Wolfgangsee in Richtung Strobl
Bundesland: Bezirk: Gemeinde:
Salzburg
Oberösterreich
Salzburg-Umgebung
Gmunden
Strobl
St. Wolfgang im Salzkammergut
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