Angelurlaub

Donau Freyenstein

Donau Freyenstein & Hößgang

Jahreskarten
Angeln und Fischen in Freyenstein auf Raubfische, Friedfische und Salmoniden.
Die Donau bei Freyenstein

Revier: Donau Freyenstein & Hößgang

Fluss im Bezirk Amstetten in Niederösterreich.

Revierlänge: 9,25 km

Vorkommende Fischarten:
Aalrutte
Aitel
Bachforelle
Barbe
Brachse
Flussbarsch
Hecht
Karpfen
Laube
Nase
Nerfling
Rapfen
Rotfeder
Schleie
Wels
Wolgazander
Zander
Zingel

Fischen Donau Freyenstein

Saison: 01.Jänner bis 31.Dezember
Nachtfischen nur mit Jahreskarte erlaubt
Im Hößgang-Ausstand ist Nachtfischen von 01. April bis 31. Oktober straßenseitig gestattet, im Donaustrom ganzjährig erlaubt.

Empfohlene (erlaubte) Methoden:

Feederfischen
Grundfischen
Spinnfischen
Schwimmerangeln
Welsfischen
Bootsangeln

Donau Freyenstein - Beschreibung:

Das Revier Donau - Freyenstein umfasst 9,25 km Donau (rechte Flusshälfte) sowie den ca. 2 ha großen Hößgang Ausstand mit offener Verbindung zum Donaustrom. Zusätzlich wird der Ausstand von einem kleinem Bach gespeist.

Beginnend bei Strom-Km 2075,50 (Reviertafel vorhanden) vom Donauwirbel gegenüber St. Nikola stromabwärts bis zur Gemeindegrenze Freyenstein Strom Km 2066,25 unterhalb des Willersbachs.
Achtung! Der Revierteil Hößgang Ausstand, verläuft größtenteils neben einem benachbarten Angelrevier.


Preise / Lizenzausgabe:

Angeln: Donau Freyenstein & Hößgang

Jahreskarte: € 231*,--

Ausgabestellen:

Fischereiverein Amstetten - Herr Johann Danhofer jun., Tel.: 0664/514 99 91

Fischereiverein Amstetten

Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 24.08.2026 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!

Besondere Bestimmungen:

Stand 2026

Jahreskarten
Erwachsene: 231,--
Jugendliche: 115,--

Lizenzen nur für Mitglieder des Fischereiverein Amstetten des Verband der Österreichische Arbeiter-Fischerei-Vereine
Zeiten für Lizenzbestellung: Montag bis Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr Herr; Danhofer Johann jun. Tel. 0664/514 99 91


Fischereiordnung (Auszug)

Bei der Fischereiausübung sind die Lizenz samt Fangstatistik (Aufzeichnungspflicht), das VÖAFV-Mitgliedsbuch sowie die notwendigen behördlichen Dokumente unbedingt mitzuführen und auf Verlangen einem Kontrollorgan vorzuweisen.

Das Fischen ist mit 2 Angelzeugen oder 1 Spinnrute gestattet.
Ein Angelzeug beinhaltet maximal 2 Angelhaken.

Die Fischerei ist nur mit einfachem Haken gestattet (ausgenommen Spinnfischerei).
Das Spinnfischen ist nur mit Einfachköder erlaubt.

Die Verwendung einer beaufsichtigten Krebsreuse oder eines Krebstellers ist erlaubt, wenn dadurch die Gesamtzahl o.a. Angelzeuge nicht überschritten wird.

Das Fischen ist ausschließlich vom Ufer gestattet.
Das Fischen vom Boot ist nur im Donaustrom gestattet und endet am 30. November.
Watfischen nur im Donaustrom.

Die Ausübung der Fischerei ist in der Zeit von 1 Stunde vor Sonnenaufgang bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang
gestattet (Nachtfischverbot).

Im Hößgang-Ausstand ist das Nachtfischen in der Zeit vom 01. April bis 31. Oktober straßenseitig gestattet. Im Donaustrom ist das Nachtfischen ganzjährig erlaubt.

Es ist dem Verein jederzeit möglich per Vereinsbeschluss und Ankündigung in den Schaukästen/Homepage das Nachtfischen auszusetzen und zu untersagen!

Bei Einbruch der Dunkelheit ist der Angelplatz ausschließlich mit einem weißen Licht oder rotem Positionslicht direkt
beim Angelzeug zu beleuchten, ausgenommen Spinnfischen (kein offenes Feuer!). Knicklichter dienen nicht zur Beleuchtung des Angelplatzes!

Verwendung von Boilies (auch in Form von Teig) gestattet, jedoch nicht als Anfütterungs- bzw. Lockmittel.

Für die Entnahme bzw. Landung der Fische – ausgenommen Kleinfische wie Rotauge, Laube usw. – ist ein geeigneter
Unterfänger zu verwenden.

Ein entsprechender Hakenlöser, Maßband und Abhakmatte (gepolstert) sind immer
mitzuführen.

Abhakmatte und Kescher müssen vor Beginn des Fischens geöffnet und einsatzbereit am Angelplatz liegen
(auch beim Spinnfischen).



NICHT GESTATTET:

Hältern von gefangenen Fischen.

Bei Ausübung der Fischerei – insbesondere beim Auslegen der Montagen – die Verwendung jeglicher technischer Hilfsmittel, bspw. Futterboot, Drohne, etc.

Angeln und Auslegen vom Boot im Hössgang-Ausstand.
Abtransport von lebenden Fischen.
Fischen während der Revierreinigung.
Lebender Köderfisch.
Fischen von den Motorbootanlegestegen.
Fischen von Brücken und Stegen.
Jegliche Verunreinigung des Wassers bzw. des Ufers (auch durch Schuppen und Ausnehmen der Fische).
Veränderung des Steinwurfes und der Uferbefestigungen.
Beschädigungen von Bäumen, Sträuchern usw. Betreten oder Befahren bzw. die Beschädigung eines eventuellen Schilf- oder Binsenbestandes.
Jegliche Art von Eisfischen.
Verkauf von gefangenen Fischen und Krustentieren.
Austauschen von angeeigneten Fischen. Echolot, Fischfinder u.ä. Hältern von Köderfischen in nicht geeigneten Behältnissen.

Im HÖSSGANG-AUSSTAND ist das Anfüttern nur vor Beginn des Fischens mit maximal zwei Handvoll einwandfreiem
Futter gestattet.

Nach erfolgtem Raubfischbesatz ist die Fischerei auf Raubfische 14 Tage untersagt.
Der Termin wird per Aushang in den Schaukästen und auf der Homepage bekanntgegeben.

FANGZAHLBESCHRÄNKUNGEN:
Pro Jahr: 15 Stück Friedfische (Karpfen oder Schleie), 5 Stück Raubfische wie Hechte, Zander, Wolgazander, Welse und 15 Stück Salmoniden.

Pro Woche: 4 Stück Friedfische und zwei Stück Raubfische.

Pro Tag: 2 Stück Friedfische, 1 Stück Raubfisch und 2 Stück Salmoniden sowie zusätzlich 10 Stück Weißfische, einschließlich Köderfische und 2 Stück Aalrutten.

AUFZEICHNUNGSPFLICHT: Falls Sie sich einen der obgenannten Fische aneignen, so ist dieser Fang sofort nach der Landung und Versorgung in die betreffende Zeile auf der Fangstatistik mit Datum (unbedingt vierstellig z.B. 02.01.) und mit genauer Uhrzeit (vierstellig z.B. 06.05) einzutragen. Pro Zeile darf nur ein Fisch eingetragen werden.

Bei Nichtaneignen muß der Fisch sofort nach dem Fang wieder rückversetzt werden.

Wenn an einem Tag der o.a. Fische,die begrenzte Stückanzahl gefangen und angeeignet wurde, ist jeder weitere gefangene Fisch dieser Art, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Angeeignete Fische müssen bis zum Verlassen des Angelplatzes vor Ort aufbewahrt werden. Untermaßige oder in der Schonzeit befindliche Fische sind nach dem Fang, mit der nötigen Vorsicht, sofort rückzuversetzen. Verletzte Fische die das Brittelmaß haben und sich nicht in der Schonzeit befinden bzw. in das Entnahmefenster passen, müssen angeeignet werden. Karpfen, Schleien, Hecht, Zander, Wels, Maränen, Salmoniden, egal welcher Herkunft, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden


Für alle Fische gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Brittelmaße.
Ausnahme Schonzeit:
Hecht und Zander 01.01. bis 31.05.
Huchen ganzjährig.
Brittelmaß: Zander 50 cm.

Für folgende Fischarten werden „Entnahmefenster“ festgelegt:
Karpfen 40 bis 70 cm,
Hechte 60 bis 80 cm,
Barsche 25 bis 35 cm.

Gefangene Fische unter oder über diesem „Entnahmefenster“ sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen!
Spinnfischen sowie Fischen mit totem Köderfisch oder Fischfetzen ist vom 01. Juni bis 31. Dezember gestattet.

Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen in der Lizenz!
Hößgang AusstandHößgang Ausstand
Der Hößgang Ausstand verläuft parallel zur DonauDer Hößgang Ausstand verläuft parallel zur Donau
Donau Revier Beginn bei  Strom-Km 2075,50 beim unteren Drittel vom HößgangDonau Revier Beginn bei Strom-Km 2075,50 beim unteren Drittel vom Hößgang
Verbindung Donau - Hößgang AusstandVerbindung Donau - Hößgang Ausstand
Verbindung - Hößgang Ausstand - DonauVerbindung - Hößgang Ausstand - Donau
Donau Revier Freyenstein unterhalb vom Hößgang AusstandDonau Revier Freyenstein unterhalb vom Hößgang Ausstand
Der Hößgang-Ausstand ist ca 600 Meter lang und verläuft parallel zur DonauDer Hößgang-Ausstand ist ca 600 Meter lang und verläuft parallel zur Donau
Im Hößgang Ausstand gibt es auch ein SchongebietIm Hößgang Ausstand gibt es auch ein Schongebiet
Die Donau bei Freyenstein am AbendDie Donau bei Freyenstein am Abend
Bundesland: Bezirk: Gemeinde:
Niederösterreich
Amstetten
Neustadtl an der Donau
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