Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Erlaufstausee
Tageskarte: € 49,--
2-Tageskarte: € 86,--
24 Stunden Karte: € 69,--
Wochenkarte: € 257,--
Jahreskarte: € 688,--
Ausgabestellen:
Tourismusverein Mitterbach - 3224 Mitterbach am Erlaufsee, Tel.:03882/344 38
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Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 03.09.2024 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Lizenzen (Stand 2024)
Tageskarte: € 49,-
2-Tageskarte: € 86,-
3-Tageskarte: € 116,-
Wochenkarte (7 Tage): € 257,-
Nachtkarte: € 46,-
Kombi - Tag- und Nachkarte: € 69,-
Tageskarte für Jugendliche: € 24,-
Achtung: Das Nachtfischen ist am Stausee nur nach vorheriger Anmeldung am Tag zuvor unter Telefon: +43 (0)676 810 33504 (Mo-Do 07:00-16:00 und Fr 7:30-12:30) und mit entsprechender Lizenz von 01.05. bis 31.05. und von 01.07. bis 30.11. auf Wels, sowie von 01.06. bis 30.11. auf Karpfen und Zander erlaubt.
ERLAUBTE FANGGERÄTE:
2 Angelruten mit allen erlaubten Ködern.
ERLAUBTE ANGELKÖDER:
Künstliche Fliege, Hegene, Blinker, Wobbler, Gummifisch, Mais, Boilies, Maden und toter Köderfisch.
Alle anderen Köder sind verboten.
Die Verwendung eines Bootes oder Bellyboats ist erlaubt.
Verboten ist die Verwendung von Schluckhaken und Drahtsetzkeschern.
Edelfische dürfen nicht als Köderfische verwendet werden.
Der Einsatz von Fischfindern (Echolot und dgl.), auch in Begleitbooten, ist verboten.
Das Fischen beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
Eine Nutzung des Bootsstegs ist von einer 1/2 Stunde vor Angelbeginn bis eine 1/2 Stunde nach
Angelende gestattet. Der Bootssteg dient lediglich als Anlegeplatz der Boote und darf nicht zum Angeln
oder Baden verwendet werden. Die Boote sind nach Nutzung wieder abzudecken und sicher am
Liegeplatz zu befestigen. Rollwägen, die am Fischerparkplatz zur Verfügung stehen, dürfen für den
Transport von Fischereiausrüstung zum Angelplatz genutzt werden. Die Rollwägen sind nach dem Angeln
wieder zum Platz zurückzubringen.
Das Nachtfischen ist am Stausee nur nach vorheriger Anmeldung am Tag zuvor unter Telefon: +43
(0)676 810 33504 (Mo-Do 07:00-16:00 und Fr 7:30-12:30) und mit entsprechender Lizenz von
01.05. bis 31.05. und von 01.07. bis 30.11. auf Wels, sowie von 01.06. bis 30.11. auf Karpfen und
Zander erlaubt.
Entnommene Fische sind unverzüglich zu töten und mit Art, Länge, Datum und Uhrzeit in den
Fangbericht einzutragen, gefangene untermaßige oder geschonte Fische sind ausnahmslos
umgehend schonend zurückzusetzen.
Die Nebenbäche sind Schongebiete und daher von der Befischung ausgenommen.
SCHONZEITEN:
Regenbogenforelle: 01.01. - 01.04. 25 cm
Saibling: 01.09. – 01.04. - 28 cm
Seeforelle: 01.09. – 01.04. - 50 - 70 cm Küchenfenster
Zander: 01.04. – 31.05. - 40 - 80 cm Küchenfenster
Hecht: 01.01. – 01.05. - 50 - 80 cm Küchenfenster
Karpfen: 01.05. – 31.05. - 40 - 70 cm Küchenfenster
Wels: 01.06. – 30-06. - 60 cm
Bachforelle: ganzjährig geschont
Äsche: ganzjährig geschont
FANGLIMITS FÜR TAGESLIZENZEN:
Täglich dürfen 2 Fische der oben genannten Arten entnommen werden, davon jedoch nur 1 Raubfisch (Hecht, Wels, Zander).
FANGLIMITS FÜR JAHRESLIZENZEN:
Es dürfen je Lizenznehmer 40 Fische pro Jahr entnommen werden, davon maximal 15 Raubfische (Hecht, Wels, Zander).
Kinder dürfen bis zum Erreichen des 14. Lebensjahres am Stausee in Begleitung eines Lizenznehmers mit dessen 2. Rute gratis mitfischen. Die erlaubte Entnahmemenge pro Fischtag ändert sich dadurch nicht.