Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Frauenwieserteich
Tageskarte: € 25,--
2-Tageskarte: € 45,--
Jahreskarte: € 350,--
Ausgabestellen:
Marktgemeinde Langschlag, 3921 Marktplatz 37, Tel.: 02814/8218
Ulli`s Tankstelle - 4252 Liebenau 129, Tel.: 07953/221
Teichbuffet - Für Tageskarten (außer Jugendkarten) gibt es auch einen Ticketautomat neben dem Teichbuffet.
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 27.05.2025 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Lizenzgebühren: (Stand 2025):
Tageskarte: € 25,--
2-Tageskarte: € 45,--
5-Tageskarte: € 100,--
Saisonkarte: € 350,-- / Saisonkarten sind nur am Gemeindeamt Langschlag erhältlich!
Jugendliche bis zum 16. Geburtstag können die Fischereiberechtigungen zum halben Preis erwerben!
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen mit den für den Lizenzinhaber erlaubten Geräten mitfischen.
Ab Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine eigene Lizenz erforderlich.
Auszug aus der Fischereiordnung:
Es darf mit zwei Angelruten (Köderfischangel inbegriffen) gefischt werden.
Weitere Angelgeräte haben im KFZ oder in der Rutentasche zu verbleiben.
Pro Angelrute darf nicht mehr als ein Einzelhaken verwendet werden.
Die Abhakmatte ist verpflichtend zu verwenden.
Brittelmaße und Schonzeiten
Karpfen: 40 cm - keine - Karpfen mit mehr als 65 cm sind zurückzusetzen!
Schleie: 35 cm - 01.Juni bis 30. Juni
Hecht: 60 cm - 01. März bis 30. April
Zander: 50 cm - 01. März bis 30. April
Wels: 60 cm - keine
Salmoniden (Forelle / Saibling): 25 cm - keine
Weißfische: keine
Stör: ganzjährig geschont
Amur: ganzjährig geschont
Erlaubt ist das Fischen auf beiden Uferzonen, ausgenommen am Hauptdamm und im Bereich des Badestrandes.
Ab September können auch diese Bereiche befischt werden.
Am Nebenteich ist das Fischen ebenfalls erlaubt.
Im Rückstau beim Holzsteg ist das Fischen verboten.
Das Fischen von Booten aus und der Einsatz motorbetriebener Boote (ausgenommen RC-Futterboote) ist verboten.
Dem Fischwasser dürfen pro Tag zwei Edelfische wie Karpfen, Hecht, Zander, Wels, Schleie* (* zwei Schleien gelten als ein Edelfisch) entnommen werden.
Es ist untersagt, gefangene massige Stücke ins Wasser zurückzusetzen und gegen andere Stücke auszutauschen.
Untermassige, sowie geschonte Fische sind bei sorgfältigster Behandlung ins Wasser zurückzusetzen und dürfen bei einem Angler nicht vorgefunden werden.
Für Saisonkartenfischer ist die Höchstzahl der Edelfische mit 40 Stück pro Jahr beschränkt.
Nach Erreichen des Fanglimits ist das Fischen einzustellen!
Karpfen mit einer Länge von mehr als 65 cm sind in den Teich zurückzusetzen!
Das Fischen mit lebenden Ködern (ausgenommen Wurm und Maden), sowie die Verwendung von Drillingen aller Art ist verboten.
Die gefangenen Fische müssen bis zum Verlassen des Teiches in unmittelbarer Nähe des Lizenzinhabers in seinem eigenen Netz lebend verbleiben. Fische im Netz gelten als entnommene Beute und sind den Kontrollorganen auf Verlangen vorzuweisen.
Die Fischereisaison beginnt am 01. März und endet am 31. Oktober jeweils von 05:00 Uhr bis 21:00 Uhr.
Das Nachtfischen ist in den Monaten Juni bis September jeden 1. und 3. Samstag im Monat erlaubt.
Die Nachtlizenzen gelten jeweils von 20.00 bis 8.00 Uhr und sind zum Tageskartenpreis einzulösen. Nur Inhaber einer Saisonkarte dürfen in der Zeit von Juni bis September jedes Wochenende am Freitag und Samstag Nachtfischen.
Inhaber einer Saisonkarte brauchen keine zusätzliche Lizenz lösen.
Das Anzünden von Feuer ist nur in Feuerschalen oder Grillern erlaubt (falls keine Waldbrandverordnung der BH in Kraft ist),Campieren und Lagern ist untersagt, wie überhaupt alles zu vermeiden ist, was zur Beunruhigung des Friedens in der Natur führen könnte.