Preise / Lizenzausgabe:
Angeln: Donau Revier Schönbühel
Tageskarte: € 30* / 45,--
Jahreskarte: € 400,--
Ausgabestellen:
Monster-Fish, Fishing Store - 3100 St. Pölten, Kranzbichlerstr. 39-41, Tel.: 02742/71989
Österreichische Fischereigesellschaft, gegr.1880 (ÖFG 1880) - 1140 Wien, Kienmayergasse 9, Tel.: 01/586 52 48
Dies ist ein redaktioneller Eintrag von Angel-Urlaub.at
Die Revierdaten wurden zuletzt am: 26.01.2025 aktualisiert - Änderungen vorbehalten!
Besondere Bestimmungen:
Stand 2025
Tageskarten (2025): Mitglieder 30,- - Nichtmitglieder 45,-
Jahreskarte: 400,-
Erlaubte Fischfanggeräte: zwei Angelstöcke mit allen erlaubten Ködern oder ein Spinnstock.
In den Monaten April bis Dezember ist für Jahreslizenznehmer das Fischen auch während der Nacht gestattet, der Angelplatz ist zu beleuchten.
Fangzeiten, Brittelmaße und Entnahmefenster:
Hecht: 01.06. - 31.01. - 55 cm
Karpfen: 01.01. - 31.12. - 35 cm
Wildkarpfen: 01.07. - 30.04. - 35 cm
Wels: 01.07. - 31.05. - 70 cm
Zander im Strom: 01.06. - 28.02. - 40 bis 75 cm
Zander im Ausstand: 01.06. - 31.01. - 40 bis 75 cm
Wolgazander im Strom: 01.6. - 28.02. - 35 cm
Wolgazander im Ausstand: 01.06. - 31.01. - 35 cm
Huchen: 01.06. - 28.02. - 100 cm
Flussbarsch: 01.06. - 28.02. bis 35 cm - Der Flussbarsch ist ab einer Größe von 35 cm ganzjährig geschont.
Die Entnahme von Signalkrebsen ist gestattet!
Erlaubte Fanggeräte: Krebsteller oder Krebsreuse
Pro Woche dürfen insgesamt 4 Fische der oben angeführten Arten, jedoch nur 2 Raubfische folgender Art entnommen werden: Hecht, Wolgazander, Zander.
Die jährliche Entnahme von Karpfen, Wildkarpfen, Hecht, Zander, Wolgazander und Aalrutte wird auf 35 Stück beschränkt, wovon aber maximal 15 Raubfische (Hecht, Zander, Wolgazander) sein dürfen. Pro Jahreslizenznehmer darf ein Huchen entnommen werden.
Pro Tageskarte dürfen insgesamt zwei Fische der oben genannten Arten entnommen werden, davon nur ein Raubfisch (Hecht, Zander, Wolgazander), jedoch keine Huchenentnahme!