Angelurlaub

Fischen in Salzburg

Fischen in Salzburg

Hier findest du Informationen über das Fischen in Salzburg, Voraussetzungen, Fischerkarten und Fischergastkarten sowie Schonzeiten und Mindestmaße, wenn du in Salzburg fischen bzw. angeln möchtest. Zusätzlich findest du auf dieser Seite wichtige Links zum Thema "Fischen in Salzburg".


Schonzeiten und Mindestmaße Salzburg

Zurzeit sind folgende Fischarten in Salzburg durch Schonzeit geschont: Schleie.

Ganzjährig geschont sind in in Salzburg folgende Fischarten: Bachschmerle, Bitterling, Frauennerfling, Güster, Hasel, Hausen, Karausche, Nase, Nerfling, Perlfisch, Rapfen, Schlammpeitzger, Schneider, Steinbeißer, Steingreßling, Sterlet, Streber, Strömer, Ukrainisches Bachneunauge, Zingel, Zobel.

In Salzburg sind Schonzeiten und Mindestmaße von 50 Fischarten geregelt, davon sind 21 Fischarten ganzjährig geschützt.
Detaillierte Informationen und Mindestmaße für Fische in Salzburg findet man in unserer Schonzeiten-Tabelle:


FISCHERKARTEN UND GASTFISCHERKARTEN

Zur Ausübung des Fischfangs in Salzburg benötigt man eine gültige Jahresfischerkarte oder eine Gastfischkarte sowie eine schriftliche Bewilligung (Lizenz) des Bewirtschafters. Inhaber einer Jahresfischerkarte oder Gastfischkarte zu sein, berechtigt nicht, ohne Lizenz zu fischen!

Jahresfischerkarten werden vom Landesfischereiverband Salzburg ausgestellt. Bei erstmaliger Beantragung muss der Nachweis der fischereifachlichen Eignung erbracht werden (z.B. Fischerprüfung). Prüfungen können ab 11 Jahren abgelegt werden. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn der Antragsteller bereits eine gleichwertige Prüfung in einem anderen Bundesland abgelegt hat. Jahresfischerkarten gelten für ein Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstellung.

Gastfischerkarten gibt es für 1 Tag, 1 Woche oder 2 Wochen. Gastkarten für Angelteiche ausschließlich 24 Stunden. Ausgabe erfolgt durch den Bewirtschafter oder ermächtigte Stellen.

Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren dürfen in Salzburg mitfischen, wenn die volljährige Begleitperson über eine gültige Fischerkarte verfügt und der Bewirtschafter dies erlaubt. Jahresfischerkarte ab 12 Jahren, Prüfung ab 11 Jahren.

Unter Lizenz versteht man die Erlaubnis des Fischereiberechtigten (Bewirtschafter) in einem bestimmten Revier zu fischen. Lizenzen gibt es je nach Gewässer als Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahreskarten. Bitte beachte neben den gesetzlichen Bestimmungen in Salzburg auch stets die Bestimmungen in deiner Lizenz. Abweichende Bestimmungen, Schonzeiten und Brittelmaße können vom jeweiligen Fischwasserbesitzer festgelegt werden.

Fischen in Salzburg

Angeln in Salzburg - Links

Hier findest du den Link zum Landesfischereiverband Salzburg. Der Verband ist zuständig für die Ausgabe von Fischerkarten in Salzburg und bietet umfassende Informationen zum Thema Fischen. Adresse: 5020 Salzburg, Reichenhallerstraße 6, Tel.: 0662/84 26 84

Hier findest du den Link zum Salzburger Fischereigesetz.

Hier findest du den Link zur Salzburger Fischereiverordnung.

Hier findest du den Link zum Hydrographischen Dienst Salzburg. Nützlich für Angler: Pegelstände, Durchfluss und Wassertemperatur der wichtigsten Gewässer in Salzburg.

Hier gelangst du zur: Angelurlaub Österreich Hauptseite.